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	<title>Veranstaltung Archive - Berufswelt Anwalt &amp; Notar</title>
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	<description>Ausbildung und Berufe im Bereich Rechtsprechung</description>
	<lastBuildDate>Fri, 10 Apr 2026 14:29:36 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Boys’Day: Einblick in den Beruf der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten</title>
		<link>https://berufswelt-notar.de/boys-day-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Westfälische Notarkammer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Mar 2026 07:49:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn jemand ein Haus kauft, ein Unternehmen gründet oder ein Testament errichtet, stehen meist nur einige kurze Augenblicke im Mittelpunkt. Unterschriften werden gesetzt, Verträge werden beurkundet. Was man dabei selten sieht: Bevor es überhaupt so weit kommt, wurde im Hintergrund bereits viel organisiert. Unterlagen wurden vorbereitet, Termine abgestimmt und Fristen überwacht.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://berufswelt-notar.de/boys-day-2026/">Boys’Day: Einblick in den Beruf der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten</a> erschien zuerst auf <a href="https://berufswelt-notar.de">Berufswelt Anwalt &amp; Notar</a>.</p>
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<p>Wenn jemand ein Haus kauft, ein Unternehmen gründet oder ein Testament errichtet, stehen meist nur einige kurze Augenblicke im Mittelpunkt. Unterschriften werden gesetzt, Verträge werden beurkundet. Was man dabei selten sieht: Bevor es überhaupt so weit kommt, wurde im Hintergrund bereits viel organisiert. Unterlagen wurden vorbereitet, Termine abgestimmt und Fristen überwacht.</p>



<p>Genau hier kommen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte ins Spiel. Sie sorgen dafür, dass im Büroalltag einer Kanzlei oder eines Notariats alles korrekt zusammenläuft. Am 23. April 2026 hast du beim Boys’Day die Möglichkeit, diesen Beruf einmal aus nächster Nähe kennenzulernen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Was Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte machen</h3>



<p>In einer Kanzlei oder einem Notariat geht nichts ohne Organisation. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte kümmern sich darum, dass Akten vollständig sind, Termine abgestimmt werden und wichtige Vorgänge im Blick bleiben. Sie bereiten Dokumente vor, halten Kontakt zu Mandanten und unterstützen Anwälte oder Notare bei der täglichen Arbeit.</p>



<p>Oft sind sie auch die ersten, mit denen Mandanten sprechen. Sie beantworten Fragen zum Ablauf, kümmern sich um Unterlagen und sorgen dafür, dass alles zur richtigen Zeit am richtigen Ort ist. Wenn du gerne strukturiert arbeitest und gleichzeitig mit Menschen zu tun hast, findest du hier eine spannende Mischung.</p>



<p><em>So gelingt der Einstieg: <a href="https://berufswelt-notar.de/ankommen-in-der-ausbildung/">Die ersten Monate in der Ausbildung zwischen Lernen, Orientierung und Selbstvertrauen</a>!</em></p>



<h3 class="wp-block-heading">Warum der Beruf abwechslungsreicher ist, als viele denken</h3>



<p>Die Arbeit in einer Kanzlei sieht keineswegs jeden Tag gleich aus. An einem Morgen geht es um Unterlagen für einen Immobilienkauf, später um Dokumente für eine Unternehmensgründung oder um organisatorische Fragen rund um eine Beurkundung.</p>



<p>Dabei geht es nicht nur um Schreibtischarbeit. Du arbeitest im Team, sprichst mit Mandanten und behältst viele Vorgänge gleichzeitig im Blick. Genau diese Mischung aus Organisation, Verantwortung und Kontakt mit Menschen macht den Beruf so interessant.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Wie die Ausbildung funktioniert</h3>



<p>Der Einstieg erfolgt über eine duale Ausbildung, die in der Regel drei Jahre dauert. Einen Teil der Zeit verbringst du in einer Kanzlei oder in einem Notariat, den anderen Teil in der Berufsschule. So lernst du Schritt für Schritt sowohl die praktischen Abläufe als auch die rechtlichen Grundlagen kennen.</p>



<p>Mit der Zeit bekommst du ein gutes Gefühl dafür, wie juristische Arbeit im Hintergrund vorbereitet wird und warum Genauigkeit in diesem Beruf besonders wichtig ist.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Was du beim Boys’Day erleben kannst</h3>



<p>Der Boys’Day bietet eine gute Gelegenheit, einmal hinter die Kulissen einer Kanzlei zu schauen. Du bekommst einen Eindruck davon, wie der Arbeitsalltag dort aussieht und welche Aufgaben im Hintergrund erledigt werden müssen, bevor rechtliche Entscheidungen getroffen werden. Oft zeigt sich dabei schnell, dass hinter dem Beruf weit mehr steckt, als man zunächst denkt. Vielleicht entdeckst du sogar ein Berufsfeld, das vorher noch gar nicht auf deiner Liste stand.</p>



<p><em>Hier erfährst du mehr über <a href="https://berufswelt-notar.de/vielfalt-kanzlei/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">die spannende Vielfalt der Kanzleiarbeit</a>.</em></p>



<h3 class="wp-block-heading">Ein Tag, der neue Perspektiven eröffnen kann</h3>



<p>Viele Jugendliche wissen noch nicht genau, welchen Weg sie später einschlagen möchten. Genau dafür gibt es den Boys’Day. Er soll helfen, verschiedene Berufe kennenzulernen und herauszufinden, was zu den eigenen Interessen passt.</p>



<p>Ein Kennenlerntag in einer Kanzlei oder einem Notariat kann zeigen, wie vielseitig die Arbeit im rechtlichen Bereich ist. Weitere Informationen zum Aktionstag findest du auf der Website <a href="https://www.boys-day.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">boys-day.de</a>.</p>
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		<title>180 Gäste informieren sich in Reinbek über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – ein Thema mit hoher Relevanz für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte</title>
		<link>https://berufswelt-notar.de/veranstaltung-vorsorge/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts- und Notarkammer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Feb 2026 14:07:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://berufswelt-notar.de/?p=2103</guid>

					<description><![CDATA[<p>Rund 180 Bürgerinnen und Bürger folgten am 21. Januar der Einladung der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer und des Krankenhauses Reinbek St. Adolf-Stift zu einer Informationsveranstaltung rund um Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://berufswelt-notar.de/veranstaltung-vorsorge/">180 Gäste informieren sich in Reinbek über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – ein Thema mit hoher Relevanz für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte</a> erschien zuerst auf <a href="https://berufswelt-notar.de">Berufswelt Anwalt &amp; Notar</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Rund 180 Bürgerinnen und Bürger folgten am 21. Januar der Einladung der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer und des Krankenhauses Reinbek St. Adolf-Stift zu einer Informationsveranstaltung rund um Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Unter dem Titel „Selbst bestimmen, bevor andere entscheiden“ beleuchteten Fachleute aus Recht, Medizin und Seelsorge, wie persönliche Wünsche rechtssicher formuliert und im Ernstfall auch umgesetzt werden können. Das Thema spielt auch im Kanzleialltag von Anwaltsnotaren sowie Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten eine wichtige Rolle. Für Auszubildende und junge Menschen, die sich für diesen Beruf interessieren, zeigt sich hier, wie nah juristische Arbeit am echten Leben der Mandanten ist.</p>



<p>Im Mittelpunkt des Abends stand die Frage, wie Selbstbestimmung gewahrt bleibt, wenn Menschen ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Die große Resonanz und die lebhafte Fragerunde zeigten, wie hoch der Informationsbedarf zu diesem sensiblen Thema ist. Dieser Bedarf zeigt sich häufig auch in Gesprächen mit Mandanten in der Kanzlei. Gerade Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sind dabei oft erste Ansprechpersonen und strukturieren die Anliegen, bevor eine Beratung erfolgt.</p>



<p><em><a href="https://berufswelt-notar.de/vielfalt-kanzlei/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Kein Tag ist wie der andere: Die spannende Vielfalt der Kanzleiarbeit</a></em></p>



<h3 class="wp-block-heading">Medizinische Realität trifft Patientenwillen</h3>



<p>Dr. Timo Rath, Chefarzt der Anästhesie und Intensivmedizin sowie stellvertretender Ärztlicher Direktor des Krankenhauses Reinbek, schilderte eindrücklich den Klinikalltag. Auf den Stationen werde täglich Enormes geleistet, jedoch entstünden besonders in Notaufnahmen Situationen, in denen medizinische Automatismen greifen. Diese seien oft lebensrettend, könnten aber im Widerspruch zu individuellen Behandlungswünschen stehen.</p>



<p>Aus ärztlicher Sicht sei entscheidend, dass Patientenverfügungen konkrete Situationen beschreiben, Behandlungsziele benennen und medizinisch verständlich formuliert sind. Allgemeine Aussagen reichten nicht aus. Begriffe wie „würdevolles Sterben“ seien aus medizinischer Perspektive kaum umsetzbar, wenn nicht klar definiert werde, was damit gemeint ist. Wichtig sei außerdem, ob eine Lebensverlängerung unter allen Umständen gewünscht wird oder ob Raum für Klärung und Gespräche bleiben soll. In der Ausbildung lernen angehende Fachangestellte, wie wichtig sorgfältig aufgenommene Informationen und gut vorbereitete Unterlagen für solche rechtlichen Regelungen sind.</p>



<p>Dr. Rath betonte, dass eine Patientenverfügung nur dann wirksam helfen könne, wenn sie auffindbar, aktuell und auch unter Zeitdruck verständlich sei. Ebenso brauche es erreichbare, entscheidungsfähige Bevollmächtigte. Gute Entscheidungen entstünden im Dialog zwischen Ärzten und Bevollmächtigten. Viele Menschen sorgten sich, ihren Angehörigen zu viel Verantwortung zu übertragen, doch gerade hier unterstützten Ärztinnen und Ärzte beratend. Auch Kanzleien begleiten Mandanten bei der Vorbereitung solcher Entscheidungen. Hier zeigt sich, wie organisatorische Sorgfalt in der Kanzlei unmittelbare Auswirkungen auf reale Notfallsituationen haben kann.</p>



<p>Ein weiteres Missverständnis sprach er ebenfalls an: Intensivmedizin bedeute nicht automatisch dauerhaftes Leiden. Auch die Annahme, Patientenverfügung und Organspende schlössen sich aus, sei falsch. Eine Organspende könne ausdrücklich in der Verfügung geregelt werden.</p>



<p><em><a href="https://berufswelt-notar.de/soft-skills-notariat-kanzlei/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Soft Skills im Notariat und in der Kanzlei: Welche Fähigkeiten du mitbringen solltest</a></em></p>



<h3 class="wp-block-heading">Rechtliche Klarheit statt gefährlicher Annahmen</h3>



<p>Rechtsanwalt und Notar Dr. Jürgen Krüger aus Flensburg räumte mit einem weit verbreiteten Irrtum auf: Ehepartner dürfen sich nicht automatisch in Gesundheitsfragen vertreten. Zwar gebe es inzwischen ein auf sechs Monate begrenztes Notvertretungsrecht für Ehegatten, wer dies nicht wünsche, müsse jedoch aktiv widersprechen.</p>



<p>Dr. Krüger erklärte den grundlegenden Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. In der Patientenverfügung legt die verfügende Person selbst verbindlich fest, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden. Diese Festlegungen sind für Ärztinnen und Ärzte bindend. Bei der Vorsorgevollmacht hingegen entscheidet die bevollmächtigte Person stellvertretend. Dieser Unterschied wird auch im Kanzleialltag immer wieder erläutert.</p>



<p>Wer eine Vorsorgevollmacht erteilt, sollte sorgfältig auswählen, wer diese Aufgabe übernehmen soll. Bevollmächtigte könnten die Verantwortung ablehnen, wenn sie sich überfordert fühlen. Deshalb sei ein offenes Gespräch im Vorfeld unerlässlich. Dieser Punkt kommt häufig bereits im ersten Kontakt mit der Kanzlei zur Sprache. Empathie und klare Kommunikation gehören deshalb zu den zentralen Fähigkeiten im Berufsbild der Fachangestellten.</p>



<p>Zudem wies Dr. Krüger darauf hin, dass eine Vorsorgevollmacht nicht nur gesundheitliche Fragen, sondern auch Rechtsgeschäfte umfassen sollte. Gerade in Krisensituationen könne es nötig sein, über Vermögen oder Immobilien zu verfügen. Ohne notarielle Beurkundung stoße eine Vollmacht hier schnell an Grenzen, etwa wenn beide Ehepartner im Grundbuch stehen. Dann bleibe oft nur der Weg über das Betreuungsgericht. Notariell beurkundete Vollmachten böten zudem den Vorteil, im zentralen Vorsorgeregister erfasst zu sein und nicht verloren gehen zu können. Mit solchen Abläufen befassen sich auch Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte in der Praxis. Die Ausbildung vermittelt dafür organisatorisches Know how, Genauigkeit und Verantwortungsbewusstsein.</p>



<p>Ein praktischer Rat des Juristen sorgte für zustimmendes Nicken im Publikum: Eine Vorsorgevollmacht sei auch für junge Erwachsene sinnvoll. Sie könne durchaus ein verantwortungsvolles Geschenk zum 18. Geburtstag sein.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Ethische Orientierung und persönliche Werte</h3>



<p>Die evangelische Pastorin und Krankenhausseelsorgerin Frauke Rörden lenkte den Blick auf die menschliche und ethische Dimension. Die Würde eines Menschen ende nicht mit dem Verlust der Entscheidungsfähigkeit. Eine Patientenverfügung formuliere, was andere dann stellvertretend umsetzen müssen.</p>



<p>Sie sprach über die Schwierigkeit, Verantwortung für andere zu übernehmen, und erinnerte daran, dass der Mensch ein Beziehungswesen ist. Es reiche nicht, darauf zu vertrauen, Angehörige wüssten schon, was gemeint sei. Eigene Werte müssten ausgesprochen und in Gesprächen geklärt werden. Vorsorge sei kein Ausdruck von Misstrauen, sondern von Fürsorge, Respekt und Verbundenheit. Eine klare Vorsorgevollmacht helfe, ein Handlungsvakuum zu vermeiden. Auch im Kanzleialltag erleben Fachangestellte, wie wichtig ein respektvoller Umgang mit sensiblen Themen ist.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Konkrete Fragen aus dem Alltag</h3>



<p>In der moderierten Fragerunde, geleitet von Journalist und Soziologe Burkhard Plemper, wurden viele praktische Anliegen angesprochen. Die Veranstaltung machte deutlich, dass Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung keine rein formalen Dokumente sind, sondern Ausdruck persönlicher Werte und Lebensvorstellungen. Sie entlasten Angehörige, geben Ärztinnen und Ärzten Orientierung und sichern das Selbstbestimmungsrecht auch in kritischen Situationen. Damit gehören diese Themen auch zu den wiederkehrenden Anliegen im Arbeitsalltag von Kanzleien. Der große Zuspruch in Reinbek zeigte, wie wichtig Aufklärung und offene Gespräche zu diesem Thema sind. Für junge Menschen, die einen vielseitigen und sinnstiftenden Beruf suchen, zeigt dieses Beispiel, wie verantwortungsvoll und gesellschaftlich relevant die Arbeit in einer Kanzlei sein kann.</p>
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		<title>Erbrechtstag bei der IHK zu Lübeck</title>
		<link>https://berufswelt-notar.de/erbrechtstag-mit-ihk-luebeck-vererben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts- und Notarkammer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 May 2025 08:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wie lässt sich ein Unternehmen rechtssicher und steueroptimiert vererben? Diese Frage stand im Mittelpunkt des diesjährigen Erbrechtstags 2025 bei der IHK zu Lübeck. Expertinnen und Experten aus den Bereichen Recht, Notariat, Steuerberatung und Unternehmensführung beleuchteten die zahlreichen Fallstricke, die bei der Unternehmensnachfolge lauern – und zeigten praktikable Lösungen auf.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading">Steuerberater-, Rechtsanwalts- und Notarkammern informieren über das Erben und Vererben</h2>



<p>Wie lässt sich ein Unternehmen rechtssicher und steueroptimiert vererben? Diese Frage stand im Mittelpunkt des diesjährigen Erbrechtstags 2025 bei der IHK zu Lübeck. Expertinnen und Experten aus den Bereichen Recht, Notariat, Steuerberatung und Unternehmensführung beleuchteten die zahlreichen Fallstricke, die bei der Unternehmensnachfolge lauern – und zeigten praktikable Lösungen auf.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Häufige Fehler: Wenn fehlende Regelungen zur Existenzbedrohung werden</h3>



<p>Die Beiträge der Referenten machten vor allem auf die häufigsten Fehler bei der Nachfolgeplanung aufmerksam. Besonders betont wurde: Fehlende oder unklare Regelungen im Testament können für Familienunternehmen existenzbedrohend sein. Statt sich auf die gesetzliche Erbfolge zu verlassen, sei selbst ein einfaches Testament besser als gar keines. Als Grundsatz galt: „Was nicht geregelt ist, wird oft zum Problem.“ Wichtige Stichworte waren die rechtzeitige Notfallvorsorge, die Einbeziehung emotionaler Faktoren innerhalb der Familie sowie die regelmäßige Überprüfung bestehender Verfügungen – idealerweise alle zehn Jahre.</p>



<p>Lies hier den Nachbericht zur Podiumsdiskussion zum Thema <a href="https://berufswelt-notar.de/podiumsdiskussion-innere-sicherheit-nachbericht/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„Verzerrte Wahrnehmung der inneren Sicherheit“</a>.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Kommunikation ist Schlüssel: Warum Offenheit Konflikte verhindert</h3>



<p>Auch wurde vor typischen Kommunikationsfehlern gewarnt: Ein nicht kommuniziertes Testament kann zu Misstrauen und Konflikten führen. Die Empfehlung lautete daher, frühzeitig und offen mit allen Beteiligten zu sprechen – auch mithilfe professioneller Mediation.</p>



<p>Rechtsanwalt und Notar Dr. Oswald Kleiner vertiefte das Thema mit einem Vortrag zum „Unternehmertestament“. Dabei wurde deutlich: Die testamentarische Regelung ist nur die zweitbeste Lösung – im Idealfall erfolgt die Unternehmensnachfolge bereits zu Lebzeiten.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Unternehmertestament als Notfallinstrument – aber nicht die erste Wahl</h3>



<p>Das Unternehmertestament sollte vor allem als Notfallvorsorge verstanden werden – für den Fall des unerwarteten Ablebens des Unternehmers. Entscheidend sei die sorgfältige Gestaltung unter Berücksichtigung rechtlicher, steuerlicher und familiärer Rahmenbedingungen. Besondere Aufmerksamkeit galt dem Umgang mit sogenannten „weichenden Erben“, also Familienmitgliedern, die das Unternehmen nicht übernehmen. Hier gelte es, einen Ausgleich zu schaffen – z. B. über Nießbrauchsrechte oder Rentenzahlungen – ohne die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Betriebs zu gefährden. Auch die Besonderheiten bei Gesellschaftsbeteiligungen, insbesondere in der GmbH, wurden erläutert: Gesellschaftsrecht schlägt Erbrecht, so das zentrale Fazit zur Vererbung von GmbH-Anteilen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Steuerfalle Nachfolge: Gestaltungsmöglichkeiten rechtzeitig nutzen</h3>



<p>Abgerundet wurde die Veranstaltung durch den Vortrag von Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Peter Zimmert, der die steuerlichen Tücken der Vermögensnachfolge aufzeigte. Er machte deutlich, wie sich durch geschickte Gestaltung – etwa Vorabübertragungen, Umwegschenkungen oder die gezielte Nutzung von Freibeträgen – Erbschaftssteuer reduzieren oder ganz vermeiden lässt. Besonders wichtig sei, die steuerlichen Konsequenzen frühzeitig mit den zivilrechtlichen Maßnahmen abzustimmen. Denn: „Jeder steuerlichen Gestaltung liegt eine zivilrechtliche Änderung zugrunde.“ Eindringlich warnte Zimmert vor den Folgen schleichender Steuererhöhungen – durch steigende Immobilienwerte bei gleichbleibenden Freibeträgen. Eine durchdachte Nachlassplanung sei daher nicht nur sinnvoll, sondern zunehmend auch existenziell.</p>



<p>Erfahre hier, wie <a href="https://berufswelt-notar.de/neue-wege-im-recruiting-wie-kanzleien-junge-talente-fuer-sich-gewinnen-koennen/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Kanzleien neue Wege im Recruiting gehen und gezielt junge Talente für sich gewinnen können</a>.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Fazit: Unternehmensnachfolge braucht Weitsicht – juristisch, steuerlich und menschlich</h3>



<p>Der Erbrechtstag 2025 bot praxisnahe Einblicke und fundiertes Fachwissen rund um das komplexe Zusammenspiel von Testament, Gesellschaftsrecht und Steuerfragen bei der Unternehmensnachfolge. Wer ein Unternehmen vererben will, muss nicht nur juristisch vorausschauend planen, sondern auch familiär und wirtschaftlich verantwortungsvoll handeln.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://berufswelt-notar.de/erbrechtstag-mit-ihk-luebeck-vererben/">Erbrechtstag bei der IHK zu Lübeck</a> erschien zuerst auf <a href="https://berufswelt-notar.de">Berufswelt Anwalt &amp; Notar</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Neue Wege im Recruiting: Wie Kanzleien junge Talente für sich gewinnen können</title>
		<link>https://berufswelt-notar.de/neue-wege-im-recruiting-wie-kanzleien-junge-talente-fuer-sich-gewinnen-koennen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts- und Notarkammer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Apr 2025 11:28:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://berufswelt-notar.de/?p=2004</guid>

					<description><![CDATA[<p>95 % der Kanzleien haben Schwierigkeiten bei der Nachwuchsgewinnung – doch es gibt Lösungen. Eine gemeinsame Veranstaltung von RAK Schleswig-Holstein, KOFA und der Bundesagentur für Arbeit zeigt: Wer den Beruf  sinnstiftend präsentiert, kann überzeugen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://berufswelt-notar.de/neue-wege-im-recruiting-wie-kanzleien-junge-talente-fuer-sich-gewinnen-koennen/">Neue Wege im Recruiting: Wie Kanzleien junge Talente für sich gewinnen können</a> erschien zuerst auf <a href="https://berufswelt-notar.de">Berufswelt Anwalt &amp; Notar</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Fachkräftemangel, Generation Z und digitale Arbeitswelten –</strong> die Herausforderungen im Recruiting von Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sind vielschichtig. Eine gemeinsame Online-Veranstaltung der Bundesagentur für Arbeit RD Nord, des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (KOFA) und der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer am 29. April 2025 zeigte praxisnah, wie Kanzleien heute gezielt neue Fachkräfte ansprechen können.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Die Lage ist ernst: 95 % der Kanzleien haben Probleme beim Recruiting</h3>



<p>Laut einer Studie des Soldan Instituts geben rund 95 % der Kanzleien an, Schwierigkeiten bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen oder Fachstellen zu haben. Der demografische Wandel und die zunehmende Akademisierung verschärfen die Situation zusätzlich. Ziel der Veranstaltung war es daher, Arbeitsvermittler:innen zu befähigen, das Berufsbild gezielter zu kommunizieren – und Kanzleien neue Perspektiven aufzuzeigen.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading">Beruf mit Zukunft: Warum Fachangestellte das Rückgrat jeder Kanzlei sind</h3>



<p>In seinem Impulsvortrag betonte Dr. Jürgen Krüger, Anwalt, Notar und Vizepräsident der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, die zentrale Rolle der Fachangestellten: „Ohne sie läuft nichts.“ Sie koordinieren Fristen, bereiten Verträge vor, betreuen Mandant:innen – und sorgen so für einen strukturierten Kanzleialltag.</p>



<p>Trotz Digitalisierung bleibt der Beruf keineswegs altmodisch. Im Gegenteil: Digitale Akten, eSignaturen und Legal-Tech-Anwendungen sind längst Alltag. Der Beruf entwickelt sich dynamisch – und bietet auch technikaffinen jungen Menschen spannende Perspektiven.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading">Authentische Einblicke: Ein Berufsweg mit Sinn</h3>



<p>Wie abwechslungsreich und sinnstiftend der Beruf sein kann, schilderte Eike-Christian Harden aus erster Hand. Als Quereinsteiger ist er heute mit Begeisterung Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter. Sein Fazit: „Man übernimmt früh Verantwortung und arbeitet auf Augenhöhe mit Jurist:innen. Wer Organisationstalent und Kommunikationsfreude mitbringt, findet hier einen Beruf mit echtem Mehrwert.“</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading">Was Generation Z wirklich will</h3>



<p>In einem weiteren Beitrag analysierte Dr. Anika Jansen (KOFA) die Erwartungen junger Menschen an ihre berufliche Zukunft. Entscheidende Faktoren sind:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Sinnhaftigkeit</strong> der Tätigkeit</li>



<li><strong>klare Strukturen</strong> und Planbarkeit</li>



<li>eine <strong>gesunde Work-Life-Balance</strong></li>



<li>und vor allem: <strong>Wertschätzung</strong></li>
</ul>



<p>Kanzleien, die moderne Arbeitsbedingungen bieten – wie digitale Ausstattung, flexible Arbeitszeiten und ein unterstützendes Team –, können sich im Wettbewerb um junge Talente positiv abheben.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading">Fazit: Neue Wege gehen bedeutet, Perspektiven zu schaffen</h3>



<p>Der Beruf der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten bietet vielfältige Chancen: krisensichere Beschäftigung, Weiterentwicklungsmöglichkeiten und sinnvolle Tätigkeiten. Umso wichtiger ist es, diesen Beruf authentisch, modern und attraktiv zu kommunizieren – sei es im Beratungsgespräch mit Ausbildungssuchenden oder im Social Media Recruiting.</p>



<p><strong>Weitere Infos, Musterverträge und Stellenangebote finden Sie unter:</strong><br>👉 <a href="https://www.rak-sh.de/ausbildung" target="_blank" rel="noreferrer noopener">www.rak-sh.de/ausbildung</a><br>👉 <a href="https://recht-clever.info/stellen/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">www.recht-clever.info</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://berufswelt-notar.de/neue-wege-im-recruiting-wie-kanzleien-junge-talente-fuer-sich-gewinnen-koennen/">Neue Wege im Recruiting: Wie Kanzleien junge Talente für sich gewinnen können</a> erschien zuerst auf <a href="https://berufswelt-notar.de">Berufswelt Anwalt &amp; Notar</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Nachbericht zur Podiumsdiskussion 2025</title>
		<link>https://berufswelt-notar.de/podiumsdiskussion-innere-sicherheit-nachbericht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts- und Notarkammer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Apr 2025 11:41:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://berufswelt-notar.de/?p=1995</guid>

					<description><![CDATA[<p>Am 26. März lud die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer zur diesjährigen Podiumsdiskussion nach Kiel. Unter dem Titel „Verzerrte Wahrnehmung der inneren Sicherheit“ diskutierten namhafte Experten über das Spannungsfeld zwischen tatsächlicher und gefühlter Kriminalität.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://berufswelt-notar.de/podiumsdiskussion-innere-sicherheit-nachbericht/">Nachbericht zur Podiumsdiskussion 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://berufswelt-notar.de">Berufswelt Anwalt &amp; Notar</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading">Vertrauen stärken, statt Ängste schüren: Ein Plädoyer für eine evidenzbasierte Sicherheitspolitik</h2>



<p>Am 26. März lud die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer zur diesjährigen Podiumsdiskussion nach Kiel. Unter dem Titel „Verzerrte Wahrnehmung der inneren Sicherheit“ diskutierten namhafte Experten über das Spannungsfeld zwischen tatsächlicher und gefühlter Kriminalität.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Auf dem Podium saßen:</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Professor Dr. Thomas Feltes</strong>, Jurist und Polizeiwissenschaftler</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Professor Dr. Thomas Kliche</strong>, Bildungsforscher, Politologe und Psychologe</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Jan Kürschner</strong> (Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Landtags, Vorsitzender des Innen- und Rechtsausschusses sowie Fachanwalt für Strafrecht</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Steffen Russ</strong>, Leiter der Abteilung Internationale Zusammenarbeit im Bundeskriminalamt (BKA), zuständig u. a. für die Polizeiliche Kriminalstatistik und Dunkelfeldforschung</li>
</ul>



<p>Die Moderation übernahm erneut Burkhard Plemper, Soziologe, Journalist und ehemaliger Moderator der NDR-Sendung „Redezeit“.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Zwischen Statistik und Stimmungslage</h3>



<p>„Deutschland ist ein sicheres Land“, betonte Steffen Russ mit Blick auf die neuen Kriminalitätszahlen. Doch Statistiken alleine reichen nicht aus, um das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu erklären. Denn die gefühlte Kriminalität unterscheidet sich oft deutlich von der realen Gefährdung – ein Umstand, der zunehmend politische und gesellschaftliche Dynamiken beeinflusst.</p>



<p>Auch Professor Dr. Thomas Feltes konstatierte einen extremen Widerspruch zwischen gefühlter Sicherheit und dem tatsächlichen Geschehen. Manche Länder sprächen schon von der „German Angst“.</p>



<p>Ein besonders eindrucksvolles Beispiel dafür liefert die Studie „Sicherheit und Sicherheitsgefühl“ aus Bochum: Während nur ein verschwindend geringer Teil der Befragten tatsächlich Opfer eines Raubüberfalls geworden war, gaben viele an, sich im kommenden Jahr davor zu fürchten – teils mit einer Erwartung, die 50-mal höher lag als die tatsächliche Wahrscheinlichkeit. Dieses übersteigerte Sicherheitsbedürfnis habe unmittelbare Auswirkungen auf politische Entscheidungsprozesse und Wahlverhalten.</p>



<p><em>Lese hier den <a href="https://berufswelt-notar.de/podiumsdiskussion-ki-nachbericht/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Nachbericht zum Einsatz von KI im Rechtsberatungsmarkt</a>.</em></p>



<h3 class="wp-block-heading">Politik zwischen Gefühl und Fakten</h3>



<p>Jan Kürschner sprach sich dafür aus, politische Entscheidungen sowohl faktenbasiert als auch unter Berücksichtigung subjektiver Ängste zu treffen. „Politik muss ernst nehmen, was die Menschen empfinden – darf sich aber nicht allein davon leiten lassen.“</p>



<p>Professor Dr. Thomas Kliche sah in der öffentlichen Wahrnehmung der inneren Sicherheit ein komplexes psychologisches und politisches Problem. Medienereignisse wie Terroranschläge könnten Ängste unverhältnismäßig verstärken und den Wunsch nach absoluter Sicherheit wecken – ein Anspruch, der nicht erfüllbar sei. Populistische Kräfte nutzten diese Dynamiken gezielt, um einfache Antworten auf komplexe Herausforderungen zu suggerieren.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Stereotype und soziale Projektion</h3>



<p>Ein zentrales Thema war die mediale und politische Thematisierung von Ausländerkriminalität. Laut Professor Dr. Feltes haben sich die Ängste vieler Menschen in den letzten Jahren zunehmend auf dieses Feld konzentriert – ungeachtet der tatsächlichen Kriminalitätslage. Studien wie die der R+V Versicherung belegten, dass soziale Ängste, z. B. vor Armut oder Pflegebedürftigkeit, in der Bevölkerung deutlich stärker verbreitet seien als die Angst vor Kriminalität – und doch würden letztere emotionalisiert und politisch instrumentalisiert.</p>



<p>Kürschner verwies auf den hohen Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger in bestimmten Kriminalitätsfeldern wie Messerangriffen, wo der Anteil bei rund 45 Prozent liege – gegenüber einem Bevölkerungsanteil von etwa 10 Prozent. Dieses Phänomen dürfe man nicht ignorieren, müsse es aber differenziert betrachten.</p>



<p>Russ betonte in diesem Zusammenhang die Bedeutung demografischer Faktoren: Entscheidend sei weniger die Herkunft als vielmehr das Alter, die soziale Lage und der Zugang zur Gesellschaft. Junge Männer – unabhängig von ihrer Herkunft – stellen die größte Täter- wie Opfergruppe dar. Die Polarisierung der Debatte verhindere jedoch oft einen differenzierten, faktenbasierten Blick.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Vertrauen in den Staat stärken</h3>



<p>Professor Dr. Kliche sah in der wachsenden Kriminalitätsfurcht auch ein Zeichen tieferliegender gesellschaftlicher Verunsicherung. Mit jeder Krise steige die Sehnsucht nach autoritärer Führung, starker Staatlichkeit und Abschottung gegenüber Fremden. Diese Entwicklungen schwächten nicht nur den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sondern auch die Demokratie. Populistische Informationskanäle im Netz verstärkten diese Tendenzen zusätzlich.</p>



<p>Auch Professor Dr. Feltes warnte vor dem zunehmenden Vertrauensverlust in den Rechtsstaat. Viele Bürger hätten das Gefühl, dass die Institutionen versagen. Der beste Schutz dagegen sei nicht Symbolpolitik, sondern wirksame Kriminalprävention und ein funktionierender Sozialraum, in dem Menschen sich sicher und eingebunden fühlen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Lokale Prävention als Schlüssel</h3>



<p>Hier setzt Russ mit dem vom BKA entwickelten Tool ELSA an – einer evidenzbasierten lokalen Sicherheitsanalyse, die Kommunen hilft, Brennpunkte zu identifizieren und gezielt zu handeln. Aspekte wie Städtebau, Schulstrukturen oder Vereinsleben hätten einen nachweisbaren Einfluss auf die Entwicklung der Kriminalität und das Sicherheitsgefühl.</p>



<p>Beide – Professor Dr. Feltes und Russ – plädierten dafür, kommunale Strukturen zu stärken, Nachbarschaftsnetzwerke zu fördern und die Polizei stärker als Ansprechpartner vor Ort zu etablieren.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Fazit</h3>



<p>Der Abend machte deutlich, wie vielschichtig die Herausforderungen in der inneren Sicherheit sind – weit über das hinaus, was Zahlen allein ausdrücken können. Es geht um Vertrauen, gesellschaftlichen Zusammenhalt und politische Verantwortung. Fakten allein reichen nicht aus – ebenso wenig wie das Nachgeben gegenüber irrationalen Ängsten. Entscheidend ist ein nüchterner, evidenzbasierter Umgang mit den Ursachen von Unsicherheit – und eine Stärkung der demokratischen Resilienz auf allen Ebenen der Gesellschaft.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://berufswelt-notar.de/podiumsdiskussion-innere-sicherheit-nachbericht/">Nachbericht zur Podiumsdiskussion 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://berufswelt-notar.de">Berufswelt Anwalt &amp; Notar</a>.</p>
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		<title>Nachbericht zur Podiumsdiskussion der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer</title>
		<link>https://berufswelt-notar.de/podiumsdiskussion-ki-nachbericht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts- und Notarkammer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Apr 2024 15:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die diesjährige Podiumsdiskussion der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer am 20. März in Kiel beleuchtete die Chancen, Risiken und Grenzen des Einsatzes selbstlernender Systeme auf dem Rechtsberatungsmarkt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://berufswelt-notar.de/podiumsdiskussion-ki-nachbericht/">Nachbericht zur Podiumsdiskussion der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer</a> erschien zuerst auf <a href="https://berufswelt-notar.de">Berufswelt Anwalt &amp; Notar</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="684" src="https://mlawisisfmwh.i.optimole.com/w:1024/h:684/q:mauto/ig:avif/https://berufswelt-notar.de/wp-content/uploads/2024/03/BN_Podiumsdiskussion-KI_Nachbericht.png" alt="Podiumsdiskussion KI" class="wp-image-1803" srcset="https://mlawisisfmwh.i.optimole.com/w:1024/h:684/q:mauto/ig:avif/https://berufswelt-notar.de/wp-content/uploads/2024/03/BN_Podiumsdiskussion-KI_Nachbericht.png 1024w, https://mlawisisfmwh.i.optimole.com/w:300/h:200/q:mauto/ig:avif/https://berufswelt-notar.de/wp-content/uploads/2024/03/BN_Podiumsdiskussion-KI_Nachbericht.png 300w, https://mlawisisfmwh.i.optimole.com/w:768/h:513/q:mauto/ig:avif/https://berufswelt-notar.de/wp-content/uploads/2024/03/BN_Podiumsdiskussion-KI_Nachbericht.png 768w, https://mlawisisfmwh.i.optimole.com/w:1536/h:1025/q:mauto/ig:avif/https://berufswelt-notar.de/wp-content/uploads/2024/03/BN_Podiumsdiskussion-KI_Nachbericht.png 1536w, https://mlawisisfmwh.i.optimole.com/w:1618/h:1080/q:mauto/ig:avif/https://berufswelt-notar.de/wp-content/uploads/2024/03/BN_Podiumsdiskussion-KI_Nachbericht.png 2048w, https://mlawisisfmwh.i.optimole.com/w:930/h:620/q:mauto/ig:avif/https://berufswelt-notar.de/wp-content/uploads/2024/03/BN_Podiumsdiskussion-KI_Nachbericht.png 930w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Am 20. März veranstaltete die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer eine Podiumsdiskussion zum Thema Chancen und Grenzen des Einsatzes von KI im Rechtsberatungsmarkt.</figcaption></figure>



<p>Die diesjährige Podiumsdiskussion der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer am 20. März in Kiel beleuchtete die Chancen, Risiken und Grenzen des Einsatzes selbstlernender Systeme auf dem Rechtsberatungsmarkt. Als Diskussionsteilnehmer konnten renommierte Experten aus Politik, Justiz und Rechtsberatung gewonnen werden: <strong>Klaus Meyer-Cabri</strong>, Ministerialdirektor und Leiter der Abteilung D – Bessere Rechtssetzung, Digitale Gesellschaft und Innovation, Europaangelegenheiten und internationale Zusammenarbeit des Bundesministeriums der Justiz, <strong>Isabelle Biallaß</strong>, Leitung des Think Tanks Legal Tech &amp; KI in der Justiz NRW, Richterin am Amtsgericht Essen und Mitglied im Vorstand des Deutschen EDV-Gerichtstags e. V., <strong>Martin Rollinger</strong>, Geschäftsführer von SINC und Volljurist, sowie <strong>Dr. Nadine Lilienthal</strong>, Partnerin und Geschäftsführerin von legaleap.law, Host des Podcasts „Zukunft Rechtsmarkt“ und Mitgründerin des New Legal Network. Die Moderation übernahm der Soziologe, Filmemacher und Journalist <strong>Burkhard Plemper</strong>.</p>



<h3 class="wp-block-heading">KI unterstützt Gerichte bereits heute</h3>



<p>Isabelle Biallaß erläuterte, dass künstliche Intelligenz bereits heute an Gerichten eingesetzt werde, zum Beispiel bei der Vorbereitung von Verfahren rund um Fluggastrechte. Wichtig sei, dass die KI lediglich unterstütze. Ein System, das die eigentliche Arbeit des Richtens übernähme, wäre eine „Dystopie“ und spräche sowohl gegen das Grundgesetz als auch das Berufsethos der Justiz.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Grundgesetz als Bollwerk gegen den KI-Richter</h3>



<p>Klaus Meyer-Cabri bestätigte, dass das Grundgesetz verhindere, dass die KI selbst richten werde. Das Richteramt sei dem Menschen anvertraut und juristische Entscheidungen ihm vorbehalten. Anders sehe es im Bereich der Verwaltung aus, wo die KI zum Beispiel Einladungen vorbereiten könne. Allerdings seien die aktuellen Chatbots noch nicht so weit, die Gedankenwelt der Rechtsprechung zu verstehen, was die praktische Anwendung einschränke.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Einführung der E-Akte bindet Ressourcen</h3>



<p>Martin Rollinger berichtete, dass es in der Justiz zwar eine große Akzeptanz für neue Ideen gebe, diese Vorschläge aber erst einmal eher gesammelt würden, bis die Einführung der E-Akte in zwei bis drei Jahren hoffentlich abgeschlossen sei. Dabei falle auf, dass die elektronischen Akten immer dicker würden. Das werfe die Frage auf, wer das alles lesen solle.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Wo beginnt die Entscheidungsrelevanz von KI?</h3>



<p>Dr. Nadine Lilienthal betonte, dass KI Korrelationen, also Wahrscheinlichkeiten erkenne, nicht aber Kausalitäten, das heißt Ursache und Wirkung, nachempfinden könne. Entscheidend sei zu klären, bis zu welchem Punkt KI nur unterstütze und wo sie anfange, die Entscheidung des Richters zu beeinflussen. Dies sah auch Isabelle Biallaß als offenen Streitpunkt. Irgendwann müsse es eine obergerichtliche Entscheidung hierzu geben, die dann hoffentlich nicht besage, dass man bereits zu weit gegangen sei.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Mögliche Spielräume für Erleichterungen durch KI</h3>



<p>Prinzipiell müsse ein Richter die Prozessakte einmal komplett lesen, so Biallaß. Während die Beweisführung und juristische Würdigung ureigenste richterliche Aufgaben seien, wäre es eine große Erleichterung, wenn definitiv bekannte Textbausteine nicht jedes Mal erneut gelesen werden müssten. Auch eine Prüfung bereits ausformulierter Entscheidungen im Nachhinein durch vorgabenkonforme Large-Language-Models könnte eine große Hilfe für die Richter sein.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Gefahr von Bias</h3>



<p>Laut Biallaß bestehe auch die Gefahr eines Bias, also der Übernahme von Vorurteilen durch die KI. Hintergrund ist, dass diese mit den realen Daten der Vergangenheit trainiert werde, die selbst von menschlichen Vorurteilen beeinflusst sein können. Die Fähigkeit zur Selbstreflexion gehe der Maschine dabei ab. Je mehr sich der Mensch von der KI unterstützen lasse, desto größer sei das Risiko, deren Arbeit im Falle einer großen Arbeitsbelastung nur noch „abzunicken“.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Rechts-KI benötigt mehr Trainingsdaten</h3>



<p>Die Fähigkeiten der KI steigen und fallen mit der Datenlage. Diese sei laut Klaus Meyer-Cabri in Deutschland viel zur gering, die Systeme lernten „mit einem winzigen Ansatz“. Erforderlich sei der Aufbau einer entsprechenden Datenbank, um überhaupt erst die Voraussetzungen für eine KI-Unterstützung zu schaffen. Hierbei gelte es allerdings auch den Datenschutz zu wahren, sprich sensible Informationen zu schwärzen. Evtl. wäre auch das eine Aufgabe für die KI.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Anwaltschaft als Treiber des KI-Einsatzes</h3>



<p>Dr. Nadine Lilienthal sah denn auch die Anwältinnen und Anwälte als Innovationstreiber in Sachen KI. Im Gegensatz zur Richterschaft müssten sie keine Entscheidungen treffen – dies sorge für mehr Flexibilität, um neue Tools jetzt zu nutzen. Die Frage sei, wie es gelingen könne, dass die Justiz hiermit Schritt halte.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Effizienzmaximierung ist der Schlüssel</h3>



<p>Hieran anschließend führte Martin Rollinger die Überlastung der Justiz auch auf die „industrialisierte Prozessführung“ der Anwaltschaft zurück. Wichtig sei, die vorhandenen Prozesse durch KI-Tools im Nichtentscheidungsbereich effizienter zu machen. Legal-Tech-Kanzleien sollten direkt die ohnehin vorliegenden Datensätze einreichen, die eine automatisierte Texterstellung ermöglichen. Es gebe „jede Menge kleine Hilfsmöglichkeiten“, die zusammenwirkten.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Problembewusstsein vorhanden</h3>



<p>Vom Moderator Burkhard Plemper befragt bestätigte das Publikum die Fülle der Daten als Herausforderung: So hieß es, man müsse ja nicht immer alles ans Gericht übersenden. Allerdings sei man auch angehalten, in jedem Prozess umfassend zu informieren. Sei das Material nicht ausreichend, werde dies durchaus von der Justiz angemahnt. Eine Richterin ergänzte, dass es ihr vor allem auf die Struktur ankomme. Hier schien sich das Publikum einig zu sein und dabei, dass die Gerichte aktiv eine sinnvolle Strukturierung einfordern sollten. Bisweilen schaukelten sich die Anwälte auch gegenseitig hoch beim Umfang ihrer Einreichungen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Es geht auch um die Digitalisierung</h3>



<p>Plemper stellte fest, dass es eine Zweigleisigkeit von technischer und Kommunikationsherausforderung gebe. Isabelle Biallaß betonte, dass es auch noch darum gehe, die Digitalisierungslücke zu schließen. Sobald dies geschehen sein werde, habe man auch die benötigten Datensätze und könne diese einfach miteinander austauschen. Das sei nicht einmal ein KI-Thema.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Mehr auf die Vorteile fokussieren</h3>



<p>Klaus Meyer-Cabri betonte, dass trotz der Herausforderungen bereits viel passiere und es vorangehe. Der Blick über die Grenzen zeige, dass andere Länder zuerst die Vorteile sähen. Wir müssten viel offener sein. Dass KI-Tools nicht alle Probleme im Alleingang lösen, sei klar. Sein Appell: Fangen wir doch erst einmal an!</p>



<h3 class="wp-block-heading">KI hilft, ist aber (noch) nicht fehlerfrei</h3>



<p>Martin Rollinger bestätigte, dass KI mit Blick auf Urteile oft als Zukunftsmusik bezeichnet werde. Die Frage sei aber, wo man sie heute schon nutzen könne. Wenn bisherige Anwendungen mit „alter“ Technik zuverlässiger liefen, könne man einfache Qualitätsprüfungen in die KI einbauen. Dass es sich lohne, zeigten die automatischen Übersetzungen, die „eine der größten KI-Erleichterungen der letzten Jahre“ gewesen seien. Selbst wenn es noch zu Fehlern komme, sei die Bearbeitung einschließlich Korrektur schneller als frühere Prozesse. Die „Angstdiskussion“ über das, was KI irgendwann könne, verbaue Lösungen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Was hat der Verbraucher davon?</h3>



<p>Aktuell gehe es laut Dr. Nadine Lilienthal in erster Linie darum, den Status quo zwischen Rechtsanwälten und Justiz zu erhalten. Im zweiten Schritt solle das System dann verbessert werden. In Bezug auf das Schwärzen von Akten zur Veröffentlichung ergänzte sie, dass es auch hier eine Fehlerquote gebe, die noch zu beheben sei. Isabelle Biallaß verwies auf das bayerische Projekt LeAK, das hierbei bereits besser als der Mensch sei. Aber es gelte wieder einmal, dass wir an KI, anders als an Menschen, auf einmal sehr hohe Erwartungen stellten, anstatt einfach zu handeln.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Rechtsgebiete für den KI-Einsatz</h3>



<p>Auf die Frage, ob es Rechtsgebiete gebe, die für KI besonders geeignet oder ungeeignet seien, unterstrich Biallaß, dass immer dann besondere Vorsicht geboten sei, wenn es um schutzbedürftige Personen gehe. Dies betreffen beispielsweise das Strafrecht und das Sozialrecht. Dies liege wie zuvor geschildert daran, dass die KI Wahrscheinlichkeiten errechne, die aus den Trainingsdaten stammen. Der Vorbehalt gelte somit auch für Unterstützungstätigkeiten der KI. Andernfalls würden vorhandene Vorurteile verstärkt.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Informationsanspruch der Bevölkerung</h3>



<p>Auf Nachfrage aus dem Publikum stellte Biallaß dar, dass die Datenbanken von den Ländern gepflegt werden. Was auf den bekannten Portalen wie juris, Beck und Wolters Kluwer veröffentlicht werde, sei auch in den Ländern verfügbar. Generell habe der Bürger laut Urteil des Bundesgerichtshofs einen Anspruch auf die Einsehbarkeit relevanter Urteile</p>



<h3 class="wp-block-heading">Klare Regeln und auch Verbesserung im Kleinen</h3>



<p>Abschließend fragte Moderator Burkhard nach etwaigen politischen Forderungen zum Thema. Martin Rollinger konstatierte, dass man klare Regeln brauche, wo KI eingesetzt werden dürfe, und ob der tatsächliche oder der idealisierte Mensch der (Qualitäts-)Maßstab sei. Laut Dr. Nadine Lilienthal sei es wichtig, gleichzeitig auf die KI und bestehende Prozesse zu schauen, um mit kleinen, praktischen Veränderungen zu beginnen, die schon viel brächten. Isabelle Biallaß lobt den engen Austausch zwischen Bund und Ländern.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Gesetze und Umsetzung zusammendenken</h3>



<p>Klaus Meyer Cabri reflektierte, dass neben dem Gesetz jetzt auch die Umsetzung mitgedacht werde. Das sei neu. Bereits die Vermeidung rechtlicher Hürden helfe. Das Recht solle leicht zugänglich sein.</p>
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		<title>Podiumsdiskussion der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer 2024</title>
		<link>https://berufswelt-notar.de/podiumsdiskussion-2024/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts- und Notarkammer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Feb 2024 09:00:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Du interessierst Dich für die Zukunft der Justiz? Dann aufgepasst! Am 20. März 2024 veranstaltet die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer eine Podiumsdiskussion zum Thema „Welchen Einfluss kann die Künstliche Intelligenz auf Gerichtsverfahren haben?“.</p>
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<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" width="1024" height="684" src="https://mlawisisfmwh.i.optimole.com/w:auto/h:auto/q:mauto/ig:avif/https://berufswelt-notar.de/wp-content/uploads/2024/02/RAK_Podiumsdiskussion-2024_Blog-BN.png" alt="Podiumsdiskussion 2024" class="wp-image-1767" srcset="https://mlawisisfmwh.i.optimole.com/w:1024/h:684/q:mauto/ig:avif/https://berufswelt-notar.de/wp-content/uploads/2024/02/RAK_Podiumsdiskussion-2024_Blog-BN.png 1024w, https://mlawisisfmwh.i.optimole.com/w:300/h:200/q:mauto/ig:avif/https://berufswelt-notar.de/wp-content/uploads/2024/02/RAK_Podiumsdiskussion-2024_Blog-BN.png 300w, https://mlawisisfmwh.i.optimole.com/w:768/h:513/q:mauto/ig:avif/https://berufswelt-notar.de/wp-content/uploads/2024/02/RAK_Podiumsdiskussion-2024_Blog-BN.png 768w, https://mlawisisfmwh.i.optimole.com/w:930/h:620/q:mauto/ig:avif/https://berufswelt-notar.de/wp-content/uploads/2024/02/RAK_Podiumsdiskussion-2024_Blog-BN.png 930w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Am 20.03.2024 lädt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer zu einer Podiumsdiskussion zum Thema „Welchen Einfluss kann die Künstliche Intelligenz auf Gerichtsverfahren haben?“ ein. </figcaption></figure>



<p>Du interessierst Dich für die Zukunft der Justiz? Dann aufgepasst! Am 20. März 2024 veranstaltet die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer eine Podiumsdiskussion zum Thema „Welchen Einfluss kann die Künstliche Intelligenz auf Gerichtsverfahren haben?“.</p>



<p>Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer lädt zu einer Podiumsdiskussion zum Thema „Welchen Einfluss kann die Künstliche Intelligenz auf Gerichtsverfahren haben?“ ein. Im Fokus der Diskussion stehen die Chancen, Risiken und Grenzen, die sich durch den Einsatz von selbstlernenden Systemen für den Rechtsberatungsmarkt ergeben. Mit Klaus Meyer-Cabri, Ministerialdirektor und Leiter der Abteilung D &#8211; Bessere Rechtssetzung; Digitale Gesellschaft und Innovation; Europaangelegenheiten und internationale Zusammenarbeit des Bundesministeriums der Justiz, und Isabelle Biallaß, Leitung des Think Tanks Legal Tech &amp; KI in der Justiz NRW, Richterin am Amtsgericht Essen und Mitglied im Vorstand des Deutschen EDV-Gerichtstags e. V., werden zwei renommierte Experten aus Politik und Justiz an der Veranstaltung teilnehmen.</p>



<p>Auf dem Podium sitzen auch die Vertreter von Legal Tech-Unternehmen Martin Rollinger, Geschäftsführer von SINC und Volljurist, sowie Dr. Nadine Lilienthal, Partnerin und Geschäftsführerin von legaleap.law, Host des Podcasts „Zukunft Rechtsmarkt“ und Mitgründerin des New Legal Network. Moderiert wird die Diskussion auch in diesem Jahr von Burkhard Plemper, Soziologe, Filmemacher, Journalist und ehemaliger Moderator der NDR-Diskussionssendung „Redezeit“.</p>



<p>Künstliche Intelligenz hat in den letzten Monaten weltweit rasant an Popularität gewonnen. Auch die Justiz diskutiert die Einsatzbarkeit, im Hinblick darauf, automatisiert ähnliche Fälle miteinander zu vergleichen oder Datensätze auslesen zu lassen</p>



<p>Während die Justiz nach Angaben des Deutschen Richterbundes bei Massenverfahren einem Kollaps nahesteht, könnte KI Richter und Zivilgerichte massiv entlasten. Darüber hinaus könnte sie helfen, die Digitalisierung und Modernisierung in der Justiz voranzutreiben.</p>



<p>Andererseits ist sich die Justiz einig, dass KI nicht die Richter selbst ersetzen soll. Die Entscheidung eines Gerichtsverfahrens muss am Ende des Tages immer noch ein Mensch treffen. Der Einsatz von KI birgt ebenso Chancen wie Risiken. Anstatt selbst zu richten, könnte KI eine ausschließlich assistierende Funktion übernehmen. In mehreren Bundesländern sind erste Projekte gestartet, um zu testen, wie weit sich KI in den Rechtsfindungsprozess integrieren lässt.</p>



<p>Auch die rechtlichen Grenzen des KI-Einsatzes in der Justiz sind keineswegs abschließend geklärt. Seit wenigen Wochen ist zwar klar, dass ein europäisches Gesetz über Künstliche Intelligenz, die KI-Verordnung (KI-VO), kommt, denn in den Trilogverhandlungen in Brüssel wurde am 8. Dezember 2023 eine Einigung erzielt. Aber noch ist der genaue Inhalt der KI-VO nicht bekannt – vielmehr wird auf die Entwürfe von Kommission und Rat sowie vereinzelt bekanntgewordene Informationen bezüglich der getroffenen Einigung zurückgegriffen. Eine Verabschiedung der KI-VO vor dem Ende der Legislaturperiode und den Europawahlen im Juni 2024 erscheint jedoch realistisch. Die genauen Auswirkungen bleiben damit erstmal abzuwarten. In jedem Fall ist im Bereich der Justiz eine breite fachliche Diskussion notwendig, um sinnvolle, angemessene Regelungen für die Verwendung von KI zu entwickeln.</p>



<p>Die Podiumsdiskussion verspricht einen spannenden Abend. Die Veranstaltung findet statt am</p>



<p><strong>20.03.2024 um 17:30 Uhr im Maritim Hotel Bellevue, Bismarckallee 2, 24105 Kiel.</strong></p>



<p>Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen. Die Teilnahme ist kostenfrei.</p>



<p>Anmeldung bei:</p>



<p>AzetPR<br>Andrea Zaszczynski<br>Telefon: 040/41 32 70-0, Fax: 040/41 32 70-70<br><a href="mailto:info@azetpr.com" target="_blank" rel="noreferrer noopener">info@azetpr.com</a>, <a href="http://www.azetpr.com" target="_blank" rel="noreferrer noopener">www.azetpr.com</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://berufswelt-notar.de/podiumsdiskussion-2024/">Podiumsdiskussion der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer 2024</a> erschien zuerst auf <a href="https://berufswelt-notar.de">Berufswelt Anwalt &amp; Notar</a>.</p>
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		<title>Zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz: Einblick in das Seminar „Presse- und Strafrecht für Journalisten“ der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer</title>
		<link>https://berufswelt-notar.de/presse-strafrecht-journalistenseminar/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts- und Notarkammer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Feb 2024 09:28:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://berufswelt-notar.de/?p=1732</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ende Januar lud die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer zum Seminar „Presse- und Strafrecht für Journalisten“ ein. Die Rechtsanwälte Prof. Dr. Michael Gubitz und Dr. Björn Elberling stellten zentrale Regelungen in den Bereichen Straf- beziehungsweise Presserecht vor.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://berufswelt-notar.de/presse-strafrecht-journalistenseminar/">Zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz: Einblick in das Seminar „Presse- und Strafrecht für Journalisten“ der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer</a> erschien zuerst auf <a href="https://berufswelt-notar.de">Berufswelt Anwalt &amp; Notar</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" width="1024" height="684" src="https://mlawisisfmwh.i.optimole.com/w:auto/h:auto/q:mauto/ig:avif/https://berufswelt-notar.de/wp-content/uploads/2024/02/Presse-und-Strafrecht.jpg" alt="Presse- und Strafrecht" class="wp-image-1763" srcset="https://mlawisisfmwh.i.optimole.com/w:1024/h:684/q:mauto/ig:avif/https://berufswelt-notar.de/wp-content/uploads/2024/02/Presse-und-Strafrecht.jpg 1024w, https://mlawisisfmwh.i.optimole.com/w:300/h:200/q:mauto/ig:avif/https://berufswelt-notar.de/wp-content/uploads/2024/02/Presse-und-Strafrecht.jpg 300w, https://mlawisisfmwh.i.optimole.com/w:768/h:513/q:mauto/ig:avif/https://berufswelt-notar.de/wp-content/uploads/2024/02/Presse-und-Strafrecht.jpg 768w, https://mlawisisfmwh.i.optimole.com/w:930/h:620/q:mauto/ig:avif/https://berufswelt-notar.de/wp-content/uploads/2024/02/Presse-und-Strafrecht.jpg 930w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer veranstaltet ein Seminar für Journalisten zum Thema „Presse- und Strafrecht“.</figcaption></figure>



<p>Die Medienlandschaft entwickelt sich ständig weiter. Umso wichtiger ist es für Journalisten, die Grenzen und die eigene Verantwortung bei der Berichterstattung über laufende Gerichtsverfahren zu kennen und zu beachten. Ende Januar lud die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer daher zum Seminar „Presse- und Strafrecht für Journalisten“ ein. Die Rechtsanwälte <a href="https://www.gubitz-partner.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Prof. Dr. Michael Gubitz</a> und <a href="https://www.presserecht-bundesweit.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Dr. Björn Elberling</a> stellten zentrale Regelungen in den Bereichen Straf- beziehungsweise Presserecht vor.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Worum ging es bei dem Seminar?</h3>



<p>Das Seminar befasste sich insbesondere mit der Frage, wie weit Journalistinnen und Journalisten in ihrer Berichterstattung gehen dürfen, zum Beispiel, ob sie Namen von Beschuldigten nennen dürfen. Ein weiterer wichtiger Punkt waren die Auskunftsansprüche der Medien gegenüber den Strafverfolgungs- und Justizbehörden. Dabei wurde deutlich, dass sich diese Fragen oft in einem komplexen Spannungsfeld zwischen dem Recht auf Information und dem Schutz der Privatsphäre sowie anderen gesetzlichen Bestimmungen bewegen. Ein zentrales Anliegen des Seminars war es, häufig verwendete Begriffe aus dem Strafrecht zu klären und ein besseres Verständnis für das Handeln der juristischen Akteure innerhalb und außerhalb der Hauptverhandlung zu schaffen.</p>



<p>Als erstes wurde die Grundlage des Äußerungsrechts erläutert. Journalisten müssen immer zwischen der Pressefreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abwägen. Auf keinen Fall darf die Berichterstattung falsche Tatsachenbehauptungen aufstellen, die Privat- oder Intimsphäre der Betroffenen verletzen oder Schmähkritik verbreiten.</p>



<p>Als nächster Punkt wurde das Auskunftsrecht der Medien behandelt. Die Behörden sind verpflichtet, der Presse Auskünfte zu erteilen, die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben dienen. Trotzdem können unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte verweigert werden, beispielsweise wenn dadurch ein laufendes Verfahren erschwert, verzögert oder gefährdet würde.</p>



<p>Der dritte Punkt war die Richtigstellung einiger weit verbreiteter Irrtümer. So führen Fehler oder Verstöße bei der Beweiserhebung, wie zum Beispiel eine Durchsuchung ohne Durchsuchungsbeschluss, nicht stets zu einem Beweisverwertungsverbot. Entgegen landläufiger Meinung gibt es auch kaum wirksame Rechte der Verteidigung während des Ermittlungsverfahrens. Der letzte Teil der Aufklärung häufiger Irrtümer widmete sich der Terminologie vor Gericht und den Unterschieden zwischen Begriffen wie „Berufung“ und „Revision“ oder „Beschuldigter“, „Angeschuldigter“ und „Angeklagter“.</p>



<p>Der vierte Punkt des Seminars war die identifizierende Berichterstattung und Namensnennung. Die Berichterstattung über Gerichtsverfahren ist sehr häufig identifizierend. Typische Fragen, die sich Journalisten dabei stellen, sind, ob sie den vollen Namen eines Prozessbeteiligten nennen dürfen oder ein unverpixeltes Foto veröffentlichen können. Bei Aufsehen erregenden Straftaten und bei Prominenten ist dies grundsätzlich zulässig. Bei Jugendlichen hingegen ist es grundsätzlich nicht erlaubt und auch bei Heranwachsenden schwierig zu beurteilen, sofern sie nicht prominent sind. Dass die Presse am ersten Verhandlungstag gut vertreten ist, hört oder sieht man oft bei spannenden Prozessen. Am ersten Verhandlungstag trägt aber die Anklage einseitig den Sachverhalt vor, die Möglichkeiten der Verteidigung, diesem Bild etwas entgegenzusetzen, sind auch hier wieder beschränkt.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Strafrecht</h3>



<p>Der nächste Teil des Journalistenseminars befasste sich mit der Bedeutung des Verständnisses des Strafrechts. Im Rahmen von Ermittlungsverfahren werden nur selten Stellungnahmen abgegeben. Das liegt entweder daran, dass der Inhalt der Akten nicht bekannt ist oder weil eine Äußerung bedeuten würde, sich auch auf einen Sachverhalt festzulegen. Dies sind nur zwei Beispiele dafür, warum keine Aussagen gemacht werden, es kann aber auch andere Gründe geben.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Daten und Fakten zu Schleswig-Holstein</h3>



<p>Fakten für Schleswig-Holstein 2021: Nach einem Rückgang der registrierten Kriminalität im Vorjahr um 5,2 % ist die Fallzahl im Jahr 2021 um 1,7 % gestiegen. Insgesamt gab es 176.893 registriert Straftaten, 2.964 mehr als 2020. Der Anstieg ist aber auf nur ein einziges Umfangsverfahren im Deliktsbereich Betrug zurückzuführen, in dem es um 8.717 Fälle des Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen ging.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Medienwirkung</h3>



<p>Massenmedien beeinflussen die Wahrnehmung ihrer Leser sehr stark und direkt. Dies geschieht beispielsweise durch das Setzen bestimmter Themen auf die Tagesordnung. Somit prägen sie auch das Wissen und das Problembewusstsein der Bevölkerung entscheidend mit. Eine falsche Darstellung der Kriminalität kann jedoch große Probleme verursachen. Denn die Sprache bestimmt die Wahrnehmung und die Berichterstattung beeinflusst die Bewertung.</p>



<p>Beispielsweise wird in den Medien deutlich häufiger oder intensiver über Gewaltdelikte berichtet, als es dem tatsächlichen Vorkommen entspricht. So kann ein stark verzerrtes Bild der tatsächlichen Kriminalitätsgefährdung entstehen. Die möglichen Folgen reichen von erhöhter Kriminalitätsfurcht über eine Dramatisierung der Kriminalitätsbedrohung bis hin zu verzerrtem Wissen über Kriminalität. Dies kann dazu führen, dass soziale Probleme sich entwickeln oder sich sogar zu verschärfen drohen.</p>



<p>Vorletzter Punkt war die Berichterstattung aus dem Gerichtssaal. Für eine zulässige Verdachtsberichterstattung sollte ein erhebliches öffentliches Interesse gegeben sein. Üblicherweise schließt dies Bagatelldelikte bei jugendlichen Verdächtigen aus. Außerdem muss ein Mindestbestand an Beweistatsachen vorliegen. Die Presse muss noch sorgfältiger als sonst prüfen, ob die Tatsachen, von denen sie erfährt, zutreffen. Dies wird auch als erhöhte journalistische Sorgfaltspflicht bezeichnet. Die Berichterstattung darf nicht vorverurteilend sein. Es muss deutlich sein, dass es sich nur um einen Verdacht handelt, und es müssen auch entlastende Tatsachen dargestellt werden. Dem Betroffenen muss eine konkrete Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt werden und die Medien müssen sie in angemessenem Umfang wiedergeben.</p>



<p>Zum Abschluss des Seminars wurde der Umgang mit Informanten behandelt. Im Bereich der Berichterstattung über Gerichtsverhandlungen ist besondere Vorsicht geboten, da hier bestimmte verbotene Mitteilungen mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden können.Man darf die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahrens nicht ganz oder in wesentlichen Teilen öffentlich verbreiten, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.</p>



<p>Die Teilnehmer des Seminars &#8222;Presse und Strafrecht&#8220; der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer haben eine wertvolle Schulung erfahren, die ihnen eine umfassende Perspektive auf ihre Rolle als Journalisten in der Berichterstattung über Gerichtsverfahren verlieh.</p>



<p>Sie erlangten Klarheit über die feinen Grenzen der Pressefreiheit und die unerlässliche Beachtung des Persönlichkeitsschutzes. Die Teilnehmer vertieften ihr Verständnis der Auskunftsrechte der Medien gegenüber den Strafverfolgungs- und Justizbehörden. Sie klärten über häufige Irrtümer im Strafrecht auf, insbesondere in Bezug auf die Beweiserhebung und die Verteidigungsrechte.</p>



<p>Die Juristen vermittelten Richtlinien für eine verantwortungsvolle, identifizierende Berichterstattung und Namensnennung. Dabei betrachteten sie die Art des Verfahrens und die beteiligten Personen als entscheidend. Sie boten einen umfassenden Einblick in das Strafrecht, einschließlich eines Einblicks in die Strafzwecke.</p>



<p>Des Weiteren wurde den Teilnehmern das Verständnis für die Medienwirkung nähergebracht und für die potenziellen Auswirkungen falscher Darstellungen von Kriminalität sensibilisiert. Das Seminar erläuterte Richtlinien für die Berichterstattung aus dem Gerichtssaal, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf erhöhter journalistischer Sorgfaltspflicht und der Vermeidung vorverurteilender Darstellungen lag.</p>



<p>Zudem sensibilisierte die Schulung die Teilnehmer für den sensiblen Umgang mit Informanten und informierte sie über die Risiken der Veröffentlichung verbotener Informationen über Gerichtsverhandlungen.</p>



<p>Die Teilnehmer erhielten insgesamt eine fundierte Schulung, die es ihnen ermöglichte, ihre Verantwortung als Journalisten in der Berichterstattung über Gerichtsverfahren besser zu verstehen und zu erfüllen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://berufswelt-notar.de/presse-strafrecht-journalistenseminar/">Zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz: Einblick in das Seminar „Presse- und Strafrecht für Journalisten“ der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer</a> erschien zuerst auf <a href="https://berufswelt-notar.de">Berufswelt Anwalt &amp; Notar</a>.</p>
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		<title>Nachbericht zur Podiumsdiskussion der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer über Legal Tech</title>
		<link>https://berufswelt-notar.de/podiumsdiskussion-legal-tech-nachbericht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts- und Notarkammer]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Apr 2023 13:22:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>"Legal Tech" hieß das Thema der diesjährigen Podiumsdiskussion der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer. Auf dem Podium waren renommierte Experten aus Politik und Rechtsberatung zu Gast. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://berufswelt-notar.de/podiumsdiskussion-legal-tech-nachbericht/">Nachbericht zur Podiumsdiskussion der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer über Legal Tech</a> erschien zuerst auf <a href="https://berufswelt-notar.de">Berufswelt Anwalt &amp; Notar</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-full is-resized"><img decoding="async" src="https://mlawisisfmwh.i.optimole.com/w:auto/h:auto/q:mauto/ig:avif/https://berufswelt-notar.de/wp-content/uploads/2023/04/RAK_Podiumsdiskussion_Nachbericht_Blog-BN.png" alt="Podiumsdiskussion" class="wp-image-1574" width="1024" height="684" srcset="https://mlawisisfmwh.i.optimole.com/w:1024/h:684/q:mauto/ig:avif/https://berufswelt-notar.de/wp-content/uploads/2023/04/RAK_Podiumsdiskussion_Nachbericht_Blog-BN.png 1024w, https://mlawisisfmwh.i.optimole.com/w:300/h:200/q:mauto/ig:avif/https://berufswelt-notar.de/wp-content/uploads/2023/04/RAK_Podiumsdiskussion_Nachbericht_Blog-BN.png 300w, https://mlawisisfmwh.i.optimole.com/w:768/h:513/q:mauto/ig:avif/https://berufswelt-notar.de/wp-content/uploads/2023/04/RAK_Podiumsdiskussion_Nachbericht_Blog-BN.png 768w, https://mlawisisfmwh.i.optimole.com/w:930/h:620/q:mauto/ig:avif/https://berufswelt-notar.de/wp-content/uploads/2023/04/RAK_Podiumsdiskussion_Nachbericht_Blog-BN.png 930w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Am 3. April veranstaltete die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer eine Podiumsdiskussion zum Thema Legal Tech.</figcaption></figure>



<p>&#8222;Legal Tech&#8220; hieß das Thema der diesjährigen Podiumsdiskussion der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer. Auf dem Podium waren renommierte Experten aus Politik und Rechtsberatung zu Gast. Es diskutierten unter der Moderation von Burkhard Plemper Dr. Konstantin von Notz, MdB, stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Kuuya Chibanguza, Rechtsanwalt und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Direktor des Interdisziplinären Instituts für Automatisierte Systeme e.V. (RifaS) in Hannover und Mitherausgeber des Handbuchs &#8222;Künstliche Intelligenz&#8220;, sowie Marco Klock, CEO bei der Legal-Tech-Kanzlei rightmart.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Mandanten erwarten den Einsatz von Legal Tech</h3>



<p>Bereits heute werde Legal Tech in der Kanzleiverwaltung und der Mandatsarbeit in Wirtschaftskanzleien als Hilfsmittel für die Organisation von Terminen, die elektronische Aktenführung, die Erstellung von Dokumenten aller Art wie z. B. Verträgen und NDAs sowie die Analyse von umfangreichen Dokumenten und Datenmengen eingesetzt, auch weil dies die Mandanten erwarten, erklärt Dr. Kuuya Chibanguza. Man könne daher nicht mehr nur von einem &#8222;Trend&#8220; oder &#8222;Buzzword&#8220; sprechen. Legal Tech habe und werde die Rechtsberatungsbranche und den Anwaltsberuf tiefgreifend verändern. Die Anwendungen bieten großes Potential für die Effizienzsteigerung in der Rechtsberatung, gleichzeitig aber auch Risiken für diejenigen, die den veränderten Anforderungen an die Anwaltschaft nicht gerecht werden.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Legal Tech und klassische Rechtsberatung verbinden</h3>



<p>Für Marco Klock, CEO der rightmart Group, ist die Debatte &#8222;Legal Tech ODER klassische Rechtsberatung durch Kanzleien&#8220; eine Scheindebatte. &#8222;Es werden mit flightright, geblitzt.de, hartz4widerspruch und einigen<br>anderen immer die gleichen Beispiele genannt, ohne dabei deren Relevanz in Relation zum gesamten Rechtsmarkt für Verbraucherinnen und Verbraucher zu stellen.&#8220;</p>



<p>Die sogenannten Legal-Tech-Kanzleien haben im Bereich des Verbraucherrechts bisher ausschließlich kleinere Nischen besetzt und nur dort Traktion generiert, wo Rechtsschutzversicherungen die Kosten getragen haben. Alle Marktplatz-Ansätze seien mehr oder weniger gescheitert, und zusätzlich steht hinter jedem Legal-Tech-Unternehmen dann meistens noch eine Kanzlei, die den Umsatz generiert.</p>



<p>Die wahren Champions der letzten Jahre seien Kanzleien wie rightmart, Gansel, KGR, WBS oder Stoll &amp; Sauer. Diese Kanzleien, die in der Regel auch Marketing, Vertrieb, Software und Geschäftsmodelle in andere Gesellschaften ausgelagert haben, erwirtschaften achtstellige Umsätze. Sie dominieren Vertriebskanäle, arbeiten mit umfangreichen Daten und treiben auch in Zusammenarbeit mit SaaS-Anbietern (in und außerhalb des Legal-Tech-Marktes) den technologischen Fortschritt voran.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Legal Tech ist eine Chance für den Rechtsberatungsmarkt</h3>



<p>Für Klock ist es ganz eindeutig: &#8222;Legal Tech ist keine Bedrohung für den Rechtsberatungsmarkt, sondern eine Chance.&#8220; Legal Tech sei vor allem eines: eine neue, kundenorientierte Denkweise, Rechtsdienstleistungen zu verkaufen und zu erbringen. Dies umfasse die Art und Weise, wie die Mandate akquiriert und wie diese dann digital verarbeitet werden. Die Methoden seien: digitale Prozesse, strukturierte Daten, Automatisierung wiederkehrender Arbeitsschritte und sicherlich irgendwann auch KI, was heute allerdings keine Rolle spiele. Dieses Mindset senke die Kosten der Rechtsdienstleistung und erleichtert den Zugang zum Recht für alle Verbraucher. Dies zeige sich mal als Prozesskostenfinanzierung oder mal als automatischer Verzicht auf die Selbstbeteiligung bei versicherten Mandanten. Ob »Legal Techs«, Legal-Tech-Kanzleien oder »normale« Kanzleien – alle profitieren davon und fördern insgesamt den Zugang zum Recht.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Neue Herausforderungen bringt der Einsatz von KI</h3>



<p>Die Bedeutung von Legal Tech haben auch Teile der Justiz bereits erkannt, denn ab Juli 2023 können sich Referendarinnen und Referendare in Bayern in den Bereichen Legal Tech und IT-Recht spezialisieren. &#8222;Allgemein ist dieser Bereich jedoch in der Ausbildung noch unterrepräsentiert&#8220;, ergänzt Chibanguza. &#8222;Ganz andere Herausforderungen wird allerdings der Einsatz von künstlicher Intelligenz mit sich bringen&#8220;, so Klock. Aber auch eine KI könne nicht die Grundlagenarbeit für gute Datenstrukturen und Prozesse ersetzen. Vor allem erwerbe KI nicht durch schlaue Antworten das Vertrauen der Menschen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Mandate sind häufig empathiegetrieben</h3>



<p>Ein Mandat, auch in repetitiven Fallgruppen wie z. B. Kündigungsschutzklagen, sei häufig sehr empathiegetrieben. Ohne eine kleinere Beratung, die auch heute in 80 % der Fälle rein ergebnisorientiert nicht sinnvoll sei, entscheide sich der Mensch für eine andere Kanzlei oder einen anderen Anbieter, erläutert Klock. Auch wenn es bereits heute möglich sei, werde es noch dauern, bis KI oder etwas wie ChatGPT relevanten Einfluss auf den Rechtsmarkt habe. Es werde die Rechtsberatung verändern und damit die Arbeit der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen. Als Standardwerkzeug werden KI-Modelle diesen Einfluss über Softwarelösungen vorantreiben und bei den Anwendern für weitere Chancen sorgen – denn diese können noch günstiger das Recht replizieren. Langfristig werde dies zu einer Konsolidierung des Rechtsmarktes führen und dazu, dass kleinere Einheiten nicht mehr konkurrenzfähig seien. Dafür gebe es allerdings dann andere Jobs in größeren Kanzleien, ohne persönliches Risiko, erläutert Marco Klock.</p>



<p>Für Konstantin von Notz ist es wichtig, dass Transparenz hergestellt werde. Es müsse angegeben werden, zu welchen Anteilen ein Schriftsatz von einer KI oder einem Anwalt erstellt worden sei. Für den Verbraucher müsse klar sein, wer die Dienstleistung erbracht habe. Notz möchte den Einsatz von KI nicht dämonisieren. Nur müsse deutlich sein, wer zuletzt die Entscheidung treffe, denn dieser trage auch die Verantwortung und ob dies eine KI könne, sei fraglich.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Kanzleien dürfen sich dem Einsatz von KI nicht verschließen</h3>



<p>Für Kuuya Chibanguza bestehen die Risken durch Legal Tech vor allem dann, wenn die Rechtsunsicherheiten bei dessen Einsatz fortbestehen beziehungsweise nicht durch den Gesetzgeber aufgelöst werden oder Kanzleien sich dem Wandel verschließen, da der resultierende Mangel an Effizienz zu geringerer Wettbewerbsfähigkeit führe. In der weiteren Entwicklung sollte daher auch Gegenstand der Diskussion sein, wie man die Kollegen und Mitarbeiter, insbesondere die weniger technikaffinen, für Legal Tech und den dadurch in Gang gebrachten Wandel begeistern könne. Hier sollte der Fokus auf der Herausstellung der Vorteile, wie der Erleichterung des Arbeitsalltags, der Effizienzsteigerung und der Kostensenkung, liegen. Auch die Auswirkungen des Fachkräftemangels können durch Legal Tech abgefedert werden. Insgesamt geht es bei der Implikation von Legal Tech auch um einen Mindsetwandel.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Rechtsunsicherheit stellt Innovationshemmnis dar</h3>



<p>Dennoch bestehen weiterhin einige offene Fragen bei der Nutzung von Legal Tech durch Anwälte und Kanzleien, insbesondere hinsichtlich des anwaltlichen Berufsrechts und den sich daraus ergebenden haftungs- und versicherungsrechtlichen Fragen. Die resultierende Rechtsunsicherheit stellt aktuell noch ein Innovationshemmnis für Legal-Tech-Anwendungen im anwaltlichen Bereich dar, führt Chibanguza aus.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Verbraucher müssen vor unregulierten Beratern geschützt werden</h3>



<p>Kritisch zu betrachten sei auch die immer noch bestehende Ungleichbehandlung zwischen der Anwaltschaft und den sonstigen Anbietern von Legal-Tech-Anwendungen, welche nicht unter das Rechtsdienstleistungsgesetz fallen. Hier muss der Gesetzgeber aktiv werden, um sowohl die Rechtssuchenden, insbesondere die Verbraucher, vor unregulierten Anbietern zu schützen als auch Anwaltschaft mit der fortschreitenden Digitalisierung nicht weiter ungerechtfertigt zu benachteiligen.</p>



<p>&#8222;Die Ampelkoalition hat mit der Zentralisierung der Aufsicht über Inkassodienstleister, Legal Tech und andere Rechtsdienste beim Bundesamt für Justiz bereits einen wichtigen Schritt unternommen, um einheitliche Standards und einen modernen Rechtsdienstleistungsmarkt zu schaffen. Wir arbeiten konsequent an einer weitergehenden Regulierung, die den Potenzialen von Legal Tech zur Geltung verhilft und zeitgemäße Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige Justiz und effektiven Verbraucherschutz schafft&#8220;, erklärt Konstantin von Notz.</p>



<p>Die Legal Tech und Künstliche Intelligenz werden den Rechtsberatungsmarkt verändern. Welche weiteren Herausforderungen dies für die Akteure bringen wird, werden wir 2024 in einer weiteren Folge der Podiumsdiskussion der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer diskutieren. Sei gespannt!</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://berufswelt-notar.de/podiumsdiskussion-legal-tech-nachbericht/">Nachbericht zur Podiumsdiskussion der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer über Legal Tech</a> erschien zuerst auf <a href="https://berufswelt-notar.de">Berufswelt Anwalt &amp; Notar</a>.</p>
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		<title>Podiumsdiskussion der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer über Legal Tech</title>
		<link>https://berufswelt-notar.de/podiumsdiskussion-legal-tech/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts- und Notarkammer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Mar 2023 13:12:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Du interessierst Dich für die Zukunft des Rechtswesens? Dann aufgepasst! Am 3. April 2023 veranstaltet die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer eine Podiumsdiskussion zum Thema „Legal Tech: Bedrohung oder Chance für den Rechtsberatungsmarkt?“.</p>
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<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" width="1024" height="684" src="https://mlawisisfmwh.i.optimole.com/w:auto/h:auto/q:mauto/ig:avif/https://berufswelt-notar.de/wp-content/uploads/2023/03/RAK_Podiumsdiskussion_Blog-BN.png" alt="Podiumsdiskussion Legal Tech" class="wp-image-1559" srcset="https://mlawisisfmwh.i.optimole.com/w:1024/h:684/q:mauto/ig:avif/https://berufswelt-notar.de/wp-content/uploads/2023/03/RAK_Podiumsdiskussion_Blog-BN.png 1024w, https://mlawisisfmwh.i.optimole.com/w:300/h:200/q:mauto/ig:avif/https://berufswelt-notar.de/wp-content/uploads/2023/03/RAK_Podiumsdiskussion_Blog-BN.png 300w, https://mlawisisfmwh.i.optimole.com/w:768/h:513/q:mauto/ig:avif/https://berufswelt-notar.de/wp-content/uploads/2023/03/RAK_Podiumsdiskussion_Blog-BN.png 768w, https://mlawisisfmwh.i.optimole.com/w:930/h:620/q:mauto/ig:avif/https://berufswelt-notar.de/wp-content/uploads/2023/03/RAK_Podiumsdiskussion_Blog-BN.png 930w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Am 03.04.2023 lädt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer zu einer Podiumsdiskussion über die Zukunft von Legal Tech ein.</figcaption></figure>



<p>Du interessierst Dich für die Zukunft des Rechtswesens? Dann aufgepasst! Am 3. April 2023 veranstaltet die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer eine Podiumsdiskussion zum Thema „Legal Tech: Bedrohung oder Chance für den Rechtsberatungsmarkt?“.</p>



<p>Im Fokus der Diskussion stehen die Chancen und Risiken, die sich durch den Einsatz von automatisierten Systemen für den Rechtsberatungsmarkt ergeben. Renommierte Experten aus Politik und Rechtsberatung, wie Dr. Konstantin von Notz, MdB, stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen, sowie Dr. Kuuya Chibanguza, Rechtsanwalt und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Direktor des Interdisziplinären Instituts für Automatisierte Systeme e.V. (RifaS) in Hannover und Mitherausgeber des Handbuchs „Künstliche Intelligenz“, werden an der Veranstaltung teilnehmen.</p>



<p>Auch Vertreter von Legal-Tech-Unternehmen werden auf dem Podium sitzen, darunter Antonia Pape, Co-Founderin und Product Ownerin von Nominandum, einer Legal-Tech-Plattform, sowie Marco Klock, CEO bei der Legal Tech-Kanzlei rightmart, die sich als „einfachste Kanzlei der Welt“ bezeichnet. Die Diskussion wird von Burkhard Plemper, Soziologe, Filmemacher, Journalist und ehemaliger Moderator der NDR-Diskussionssendung „Redezeit“, moderiert.</p>



<p>Legal Tech hat in den letzten Jahren in Deutschland an Bedeutung gewonnen. Die automatisierte Aufarbeitung juristischer Sachverhalte verspricht Verbraucherinnen und Verbrauchern den schnellen Weg zum Recht. Insbesondere im Rahmen des Verbraucherschutzes sind Legal-Tech-Unternehmen aktiv, beispielsweise bei der Durchsetzung von Fluggastrechten oder der Anfechtung von Hartz-IV-Bescheiden im Sozialrecht.</p>



<p>Diese Form der automatisierten Rechtsdienstleistung stellt die herkömmliche Rechtsberatung vor Herausforderungen. Insbesondere kleine Anwaltskanzleien geraten unter Druck, da vermehrt Fälle von Legal-Tech-Unternehmen übernommen werden. Die Veranstaltung wird sich mit der Frage auseinandersetzen, ob langfristig eine Verdrängung gerade kleinerer Anwaltskanzleien droht und ob es zu einer Kommerzialisierung des Rechts zulasten der Verbraucher kommen kann.</p>



<p>Allerdings bietet der Einsatz von Legal Tech auch Chancen für Rechtsuchende. So können beispielsweise Gewerkschaften oder Verbände solche Tools nutzen, um Menschen zu mobilisieren und Bewegung in bestimmte Themen zu bringen.</p>



<p>Die Podiumsdiskussion verspricht einen spannenden Abend. Die Veranstaltung findet statt am</p>



<p><strong>3. April 2023 um 17:30 Uhr im Maritim Hotel Bellevue, Bismarckallee 2, 24105 Kiel.</strong></p>



<p>Alle Interessierten sind herzlichst eingeladen. Die Veranstaltung ist kostenfrei.</p>



<p>Anmeldung bei:</p>



<p>AzetPR<br>Andrea Zaszczynski<br>Telefon: 040/41 32 70-0<br>Fax: 040/41 32 70-70<br><a href="mailto:info@azetpr.com" target="_blank" rel="noreferrer noopener">info@azetpr.com</a>, <a href="http://www.azetpr.com" target="_blank" rel="noreferrer noopener">www.azetpr.com</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://berufswelt-notar.de/podiumsdiskussion-legal-tech/">Podiumsdiskussion der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer über Legal Tech</a> erschien zuerst auf <a href="https://berufswelt-notar.de">Berufswelt Anwalt &amp; Notar</a>.</p>
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