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Notarsprechstunde: Fragen erwünscht!

Frau stellt Fragen bei einem Besuch bei Notaren
Notare sind wichtig für den Kauf von Immobilien und die Beurkundung von Dokumenten, aber viele kennen ihre genaue Rolle und Aufgaben nicht. © Foto: Tim Gouw_unsplash.com

Im Laufe des Lebens kann es immer wieder vorkommen, dass man die Dienste eines Notars in Anspruch nehmen muss. Man braucht ihn, wenn man ein Haus kaufen will oder ein Testament oder Ehevertrag beurkundet werden soll. Die wenigsten haben jedoch eine konkrete Vorstellung davon, welche Rolle die Notare dabei genau spielen und welche Aufgaben sie haben.

Notare üben ein öffentliches, staatlich verliehenes Amt aus. Sie sind – anders als Rechtsanwälte – unparteilich. Zu den notariellen Kernaufgaben gehört es, Rechtsgeschäfte jeder Art zu beurkunden. Des Weiteren hat der Staat sie befugt, Beglaubigungen vorzunehmen. Durch Unterschriftsbeglaubigungen stellen Notare verlässlich die Identität einer Person fest. Mit der Beglaubigung von Kopien bestätigen sie, dass diese mit dem Original übereinstimmen. Vielfältige staatliche Aufgaben nehmen sie zudem im Bereich der Wirtschaft wahr. Unter anderem bereiten Sie die Eintragungen im Handelsregister vor.

Notare sind zur Neutralität verpflichtet

Gemeinsam mit den Klienten klären die Notare den mitunter komplizierten Sachverhalt und erforschen den Willen aller Beteiligten. Denn beurkundet werden darf nur das, was die Vertragspartner tatsächlich wollen. Den Willen der Vertragspartner dürfen die Notare aber nicht grenzenlos beachten. Als neutrale Amtspersonen müssen sie für einen Ausgleich der Interessen der Beteiligten sorgen und dürfen keinen von ihnen bevorzugen oder benachteiligen. Die Notare fassen das Verhandlungsergebnis in die Rechtssprache und belehren die Vertragspartner ausführlich über die Konsequenzen des Rechtsgeschäfts. Auch so wird verhindert, dass einer der Vertragspartner benachteiligt wird. Zudem sind Notare dem Verbraucherschutz verpflichtet: Grundstückskaufverträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern dürfen sie in der Regel erst beurkunden, wenn Verbraucher zwei Wochen Zeit hatten, den Entwurf des Vertrages, den ihnen der Notar zur Verfügung stellen muss, zu prüfen. Aber Achtung: Notare sind nicht die wirtschaftlichen Berater der Beteiligten. Ob der Kaufpreis angemessen ist oder nicht, oder ob der Verbraucher sich den Kauf des Hauses überhaupt leisten kann, haben sie in der Regel nicht zu beurteilen.

Notarielle Urkunden dienen dem Rechtsfrieden

Vor der Beurkundung prüfen die Notare die Identität der Beteiligten und deren Geschäftsfähigkeit . Durch die Beurkundung wird also gewährleistet, dass die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts im Nachhinein nicht in Zweifel gezogen werden kann. Besonders wichtig ist dies bei der Beurkundung von Testamenten.

Notarielle Urkunden erbringen in streitigen Auseinandersetzungen vollen Beweis über ihren Inhalt – sie dienen daher dem Rechtsfrieden. Noch nach Jahrzehnten lassen sich die getroffenen Vereinbarungen belegen, denn notarielle Urkunden werden 100 Jahre lang beim Notar und seinen Amtsnachfolgern aufbewahrt.

Wegen der vielen Vorteile notarieller Urkunden unterliegen manche Rechtsgeschäfte, die für die Beteiligten weitreichende persönliche und wirtschaftliche Folgen haben, einem Zwang zur Beurkundung. Das bekannteste Beispiel ist die Beurkundungspflicht von Grundstückskaufverträgen. Beurkundungszwänge gibt es aber auch im Erbrecht, im Familienrecht und im Gesellschaftsrecht. Denn das oberste Gebot ist die Streitvermeidung durch notarielle Rechtsgestaltung und Rechtsbelehrung.

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Verträge: Genau prüfen und unterschreiben

Bei der Vertragsunterzeichnung lesen die Notare den Vertrag vollständig vor und belehren über seinen Inhalt. Damit wird gewährleistet, dass die Beteiligten noch einmal ihren Willen prüfen und etwaige Fehler abgestellt werden können. Deshalb gilt, dass Fragen der Vertragsparteien nicht nur gestattet, sondern notwendig und willkommen sind.

Die notarielle Gestaltung eines Rechtsgeschäfts ist der Blick in die Zukunft. Der Vertrag soll in der Zukunft für Rechtsfrieden sorgen. Deshalb erfordert auch der sogenannte Standardvertrag immer den sorgfältigen Blick, denn kein Sachverhalt ist wie der andere.

Verschwiegenheit ist oberstes Gebot

Mit der Vorbereitung und der Beurkundung zum Beispiel eines Grundstückskaufvertrages ist es aber längst noch nicht getan. Denn nach der Beurkundung fängt die Arbeit am Vollzug der Urkunde an. Die Notare müssen dafür Sorge tragen, dass der Verkäufer den Kaufpreis und der Käufer das Eigentum am Grundstück jeweils zur rechten Zeit erhält. Dazu müssen sie die Kaufpreiszahlung überwachen und nach der nachgewiesenen Zahlung des Kaufpreises den Antrag beim Grundbuchamt auf Umschreibung des Grundstücks stellen. Die Notare sind also die Treuhänder der Vertragspartner. Außerdem müssen die Notare dafür sorgen, dass abzulösende Gläubiger des Verkäufers ihr Geld erhalten und Löschungsbewilligungen erteilen, um das Grundbuch sauber zu bekommen. Zudem haben die Notare weitreichende Verwaltungsaufgaben, auch gegenüber der Kommunal- und Finanzverwaltung.

Notare sowie ihre Mitarbeiter unterliegen einer strengen Pflicht zur Verschwiegenheit. Auf die Schweigsamkeit von Notaren und ihrer Geschäftsstelle – auch gegenüber Behörden – können sich die Klienten verlassen.

Für diese verantwortungsvolle Tätigkeit erheben die Notare Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Die Gebühren sind maßvoll, dafür aber nicht verhandelbar. Anders als Rechtsanwälte dürfen Notare keine Vergütungsvereinbarung mit ihren Klienten treffen.

Notare werden regelmäßig von der Justizverwaltung geprüft

Notare sind hochqualifizierte Juristen. Sie werden erst nach einer langjährigen praktischen Erfahrungszeit bestellt. Anwaltsnotare müssen zudem vor ihrer Bestellung zum Notar eine anspruchsvolle staatliche Prüfung erfolgreich absolvieren.

Notare als Teil der staatlichen Rechtspflege unterliegen einer regelmäßigen Prüfung durch die Justizverwaltung. Außerdem sind sie in umfassender Weise gegen Schäden aus Pflichtverletzungen, vor denen niemand hundertprozentig gefeit ist, versichert.

Die Notare sind aus dem deutschen Rechtssystem nicht mehr wegzudenken.