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Anwaltsnotarin

Svea Schmidt

Das ist die Geschichte, wie Svea Schmidt Anwaltsnotarin geworden ist.

Fotonachweis: anete-lusina-pexels.com

Sveas Alltag besteht aus den unterschiedlichsten Aufgaben. Neben der Korrespondenz mit Gerichten hat sie viel Kontakt zu ihren Mandanten. Sie liest ihnen die Entwürfe von Urkunden und Testamenten vor und führt Gespräche, um die Anliegen der Mandanten bestmöglich zu verstehen.

Jeder Fall ist anders. Eine Vielfalt, die Svea besonders an ihrem Beruf schätzt. Sie freut sich besonders über die Erfolgsmomente, wenn sie ihren Mandanten helfen konnte. Sie handelt immer präventiv um einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorzubeugen.

„Ein langer, anstrengender Weg, der sich am Ende mehr als auszahlt.“

Als Anwaltsnotarin ist Svea verpflichtet freiberuflich zu arbeiten. Das setzt ein hohes Maß an Selbstständigkeit voraus. Nur eine Eigenschaft, die der Beruf fordert. Wichtig sind außerdem die drei Attribute Unparteiisch, Verschwiegen und Neutral. Nur wenn sie sich daran hält, kann sie gewissenhaft handeln.

„Die Zukunft rechtssicher gestalten und dabei präventiv zu wirken, macht meinen Beruf so spannend!“

Svea ist seit einiger Zeit Anwaltsnotarin und entdeckt immer wieder neue Facetten an ihrem Beruf. Gemeinsam mit ihrem Team in der Kanzlei hilft sie Menschen in unterschiedlichsten Lebenssituationen.

Notarin im Gespräch mit Mandanten.

Ich bin immer ganz nah dran an den Menschen. Als Willensforscherin versuche ich, immer alle Beteiligten zu unterstützen.”

SVEA SCHMIDT

In Deutschland gibt es das Notariat und das Anwaltsnotariat. Im Folgenden findest Du Informationen zum Anwaltsnotariat.

Neben den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen gehört nicht nur ein abgeschlossenes Jura-Studium, sondern auch die notarielle Fachprüfung zu den Bedingungen.

Als allgemeine Voraussetzung sieht die Bundesnotarordnung die Befähigung zum Richteramt (erste und zweite juristische Staatsprüfung), die persönliche und fachliche Eignung (u.a. unabhängig, redlich, gewissenhaft, fähig zur Betreuung auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege) und die Einhaltung der Altersgrenze (nicht älter als 60 Jahre) vor. 

Zudem ist eine allgemeine und örtliche Erfahrungszeit vorgesehen. Du musst bei Ablauf der Bewerbungsfrist nachweisen, dass Du in nicht unerheblichem Umfang mindestens 5 Jahre für verschiedene Auftraggeber als Rechtsanwalt tätig gewesen bist. Außerdem musst Du mindestens 3 Jahre in Deinem zukünftigen Amtsbezirk tätig gewesen sein.

Du musst auch die notarielle Fachprüfung bestanden haben und ab deren Bestehen jährlich in einem bestimmten Umfang die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nachweisen können.

Zuletzt musst Du noch bis zu 160 Stunden an Praxisausbildung bei einem Notar nachweisen. Hierfür muss ein Antrag auf Zuweisung eines Notars gestellt werden, der die praktische Ausbildung vornimmt. Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen auch verkürzt werden.

Der schwierigste Teil ist sicherlich die notarielle Fachprüfung, die dem Nachweis der fachlichen Qualifikation dient und neben der Note im zweiten juristischen Staatsexamen, oder auch Stattsprüfung genannt, mit 60 % gewertet wird und damit für die Auswahl unter mehreren Bewerbern relevant ist.

Die Prüfung, das sogenannte Notarexamen oder die Notarprüfung, besteht aus einem schriftlichen Prüfungsteil, in dem vier fünfstündige Klausuren geschrieben werden. Anschließend erfolgt der mündliche Prüfungsteil, welcher einen 12-minütigen Vortrag zu einer notariellen Aufgabenstellung und Problemlösung sowie ein Gruppen-Prüfungsgespräch von gut einer Stunde je Teilnehmer umfasst. Der im Rahmen der notariellen Fachprüfung abgefragte Prüfungsstoff umfasst die für die notarielle Amtstätigkeit bedeutsamen Rechtsgebiete, also u.a. das Bürgerlichen Recht mit Nebengesetzen (insbesondere Wohnungseigentumsgesetz und Erbbaurechtsgesetz), Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Beurkundungsrecht, Grundbuchrecht, notarielle Berufsrecht und Kostenrecht.

Das klingt nach ganz schön viel Arbeit, aber es lohnt sich!

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