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Den „digitalen Nachlass“ regeln – Auch Social-Media-Konten gehören zum Erbe

Frau nutzt digitale Geräte
© Foto: Andrea Piacquadio_pexels.com

Ob in sozialen Netzwerken, beim Streaming, mit E-Mail-Accounts, Blogs und Vlogs, Kundenkonten beim Online-Shopping oder bei der digitalen Verwaltung unseres Lebens – wir alle hinterlassen Spuren im Internet. Viele dieser Inhalte, wie zum Beispiel Fotos, können tief in unsere Privatsphäre eingreifen. Doch was passiert damit, wenn wir sterben? Noch zu selten wird daran gedacht, dass auch der digitale Nachlass rechtzeitig geregelt werden sollte.

Digitaler Nachlass Teil der Erbmasse

Je nach Geschäftsbedingungen erlischt ein Vertrag mit dem Tod des Vertragsnehmers nicht automatisch, sondern fließt in den Nachlass mit ein. Auch E-Mails und weitere digitale Erzeugnisse gehören ähnlich wie Briefe und andere analoge Dokumente zur Erbmasse. Wer sichergehen möchte, dass Informationen nach dem eigenen Tod in die richtigen Hände gelangen, muss zu Lebzeiten aktiv werden und einiges regeln.

Liste aller Accounts und Passwörter erstellen

Um später auf den digitalen Nachlass zugreifen zu können, benötigen die Hinterbliebenen die Zugangsdaten. Ein erster Schritt ist daher die Erstellung einer Liste mit allen vorhandenen digitalen Konten und Passwörtern. Diese Liste sollte regelmäßig aktualisiert und an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, um Datendiebstahl vorzubeugen.

Daten beim Notar besonders sicher

Am sichersten ist es, die Daten beim Notar zu hinterlegen. Der Notar kann auch dabei helfen, den digitalen Nachlass in einem Testament zu regeln. Darin wird festgelegt, wer den eigenen Willen durchsetzen soll, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Wird die Nachlassregelung durch eine Vorsorgevollmacht ergänzt, sollte diese immer den Passus enthalten, dass sie über den Tod hinaus gilt.

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Umgang mit dem digitalen Erbe

Es ist auch wichtig festzulegen, wie mit dem digitalen Erbe umgegangen werden soll. Was soll mit den Social Media Accounts geschehen? Sollen sie gelöscht werden oder soll – wenn möglich – die „in memoriam“-Funktion, ein digitaler Gedenkzustand, genutzt werden? Welche Dokumente sollen die Erben lesen dürfen? Sollen bestimmte Dokumente nach dem Tod vernichtet oder unter mehreren Erben aufgeteilt werden?

In einer digitalen Welt, in der wir immer mehr Spuren hinterlassen, ist es entscheidend, auch an unser digitales Erbe zu denken. Viele haben dies jedoch noch nicht getan. Es ist wichtig, eine Liste mit Zugangsdaten zu erstellen und diese sicher aufzubewahren. Ein Besuch beim Notar kann zusätzlichen Schutz bieten. Durch die rechtzeitige Regelung unseres digitalen Erbes stellen wir sicher, dass unsere Wünsche respektiert werden und unsere Privatsphäre gewahrt bleibt. Es ist nie zu früh, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen.