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Knifflige Fälle aus dem Bereich des Erbrechts – Kein Problem für den Anwaltsnotar

Anwaltsnotar
Auch im Anwaltsnotariat gibt es nicht selten knifflige Fälle. Für den Anwaltsnotar ist dies jedoch kein Problem. © Foto: advocadoguilar_pixabay.com

Auch im Anwaltsnotariat gibt es nicht selten knifflige Fälle. Für den Anwaltsnotar ist dies jedoch kein Problem. Er setzt seine ganze Kompetenz ein, um diese Fälle zu lösen und den Menschen zu helfen. In diesem Blogartikel findest du zwei Beispiele für komplexe Fälle aus dem Bereich des Erbrechts.

Fall 1

Ein Ehepaar hat in jungen Jahren ein gemeinschaftliches Testament errichtet. Darin haben sie sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Der Letztversterbende soll von dem gemeinsamen Sohn – dem einzigen Kind zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung – beerbt werden. Einige Jahre später wird eine weitere gemeinsame Tochter geboren. Die Ehegatten versterben kurz nacheinander, ohne das Testament geändert zu haben.

Rechtliche Beurteilung

Die Tochter kann das Testament anfechten. Das Gesetz sieht diese Möglichkeit ausdrücklich für Pflichtteilsberechtigte vor, die zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung noch nicht geboren waren. Die Anfechtung muss innerhalb eines Jahres gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Sie hat zur Folge, dass das Testament unwirksam ist und beide Kinder gemeinsam erben. Wird die Anfechtung dagegen nicht oder nicht rechtzeitig erklärt, bleibt der Sohn Alleinerbe. Der Tochter stehen dann nur Pflichtteilsansprüche zu. In diesem Fall kann sie von ihrem Bruder eine Zahlung in Höhe von einem Viertel des Nachlasswertes verlangen.

Erfahre hier mehr über die einzelnen Berufe in einer Kanzlei.

Fall 2

Ein Witwer hinterlässt zwei Söhne. Ein Testament existiert nicht. Bei der Erbauseinandersetzung fällt dem einen Sohn ein, dass der andere Sohn vom Vater 50.000 Euro erhalten hat, als er sich vor vielen Jahren nach seiner Meisterprüfung selbständig gemacht hat. Dafür verlangt er einen Ausgleich.

Rechtliche Beurteilung

Die Forderung ist berechtigt. Was einem Kind zum Beispiel zur Existenzgründung zugewendet wird, gilt nach dem Gesetz als sogenannte Ausstattung. Wenn nichts anderes bestimmt ist, ist diese Ausstattung im Erbfall auszugleichen, und zwar unabhängig davon, wie viel Zeit zwischen der Zuwendung und dem Erbfall vergangen ist; das können also auch Jahrzehnte sein. Der Ausgleich erfolgt in der Weise, dass der damals Begünstigte von seinem Erbteil – hier der Hälfte – zusätzlich 25.000 Euro abgeben muss; hinzu kommt ein Ausgleich für den Kaufkraftverlust. Hätte der Vater dieses Ergebnis nicht gewollt, hätte er bei der Auszahlung der 50.000 Euro etwas anderes anordnen müssen.

Als Anwaltsnotar kann man den Menschen helfen. Die Mandanten haben nicht immer genaue Vorstellungen, was sie möchten. Daher kommt es nicht selten zu kniffligen Situationen. Anwaltsnotare unterstützen dabei, diese zu bewältigen und die Vorstellungen der Mandanten so weit wie möglich umzusetzen.