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Verschiedene Möglichkeiten, die es zu beachten gibt
Wir alle kennen diese Situation. Der Partner, eine Freundin oder ein Familienmitglied schenkt uns etwas, das uns gar nicht gefällt. Wir fühlen uns ihnen gegenüber schuldig und ärgern uns, dass sie uns so schlecht kennen. Der erste Gedanke ist natürlich: Ich muss es umtauschen.
Aber es kann auch anders herum sein. Ihr habt jemandem ein Geschenk gemacht, das gar nicht seinen Vorstellungen entspricht. Deshalb solltet ihr auf jeden Fall den Kassenzettel und am besten auch die Originalverpackung aufheben. Das hilft euch im Geschäft beim Verkäufer, wenn ihr das Produkt umtauschen wollt. Sonst kann der Verkäufer nicht sicher sein, dass ihr das Produkt wirklich in seinem Laden gekauft habt.
Der Umtausch ist gesetzlich klar geregelt
Wenn die Ware klassisch im Geschäft gekauft wurde, gibt es laut Gesetz kein standardmäßiges Umtauschrecht. Kein Verkäufer ist verpflichtet, die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückzunehmen, auch wenn sich dieser Mythos hartnäckig hält. Das Geschäft tut dies meist nur aus Kulanz gegenüber dem Kunden. Aber auch nur dann, wenn man mit einem Kontoauszug oder dem Kassenzettel nachweisen kann, dass man das Geschenk dort gekauft hat. Meistens sehen wir aber schon in der Vorweihnachtszeit, wie der Handel den Käufern Sonderregelungen verspricht. Daran müssen sie sich dann auch nach den Feiertagen halten.
Reklamation
Ein gesetzlicher Anspruch auf Umtausch oder Reparatur der Ware besteht nur dann, wenn sie von Anfang an einen Mangel aufwies. Ist die Ware kaputt oder streikt die Elektronik, habt ihr bei Neukäufen zwei Jahre lang die Möglichkeit, eure Ansprüche beim Händler geltend zu machen. Dabei spielt es keine Rolle, wo ihr die Ware gekauft hast, ob im Internet oder vor Ort. Die Händler wiederum haben das Recht, die Ware zunächst zu reparieren oder gegen ein gleichwertiges, mangelfreies Produkt auszutauschen. Erst wenn das nicht funktioniert, habt ihr Anspruch auf Minderung des Kaufpreises oder Rückerstattung deines Geldes.
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Onlineshopping
Hier sieht es schon anders aus. Hier habt ihr ein Widerrufsrecht, das gesetzlich geregelt ist. Die Frist beträgt 14 Tage, aber die meisten Händler verlängern sie. Hier müsst ihr keinen Grund angeben, warum ihr die Ware nicht behalten möchtet. Sobald die Ware also bei euch angekommen ist, habt ihr 14 Tage Zeit, sie zurückzuschicken. Damit will uns der Gesetzgeber den größtmöglichen Verbraucherschutz garantieren. Denn wenn ihr im Geschäft einkauft, könnt ihr euch die Ware in Ruhe anschauen, anprobieren und testen. Wenn ihr online einkauft, könnt ihr das durch dieses Widerrufsrecht auch.
Umtausch ausgeschlossen
Natürlich gibt es auch viele Artikel, die vom Umtausch ausgeschlossen sind. Dazu gehören Lebensmittel, Kosmetika, Unterwäsche, Bademode oder Sonderanfertigungen. Schaut euch bitte an, ob die entsprechenden Bestimmungen auf der entsprechenden Website zu finden sind.
Erkundige euch vor einem Einkauf
Wenn man jemandem etwas schenken möchte und sich nicht sicher ist, sollte man sich im Zweifelsfall vorher über die Umtauschbedingungen des jeweiligen Händlers informieren. Ihr könnt auch einen Gutschein kaufen, damit der Beschenkte sich selbst etwas aussuchen kann. Das nimmt euch den Druck und ihr könnt sicher sein, dass die Person etwas kauft, was ihr gefällt und was sie haben möchte.