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Ausbildung

Unterhalt während Ausbildung oder Studium

Unterhalt während Ausbildung oder Studium

Die Bemessung des Kindesunterhalts wurde zum 1. Januar 2024 deutlich angepasst. Dies betrifft auch Eltern, deren Kinder bereits volljährig sind. Ab dem 18. Geburtstag ist der Nachwuchs zwar rechtlich selbst für sein Handeln verantwortlich. Finanziell bleiben aber die Eltern in der Pflicht und müssen die Berufsausbildung bezahlen, sofern sie leistungsfähig im Sinne der Rechtsprechung sind.