Wer eine Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten oder zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten absolviert, legt damit nicht nur den Grundstein für die Arbeit in einer Kanzlei oder einem Notariat. Nach der Ausbildung sind verschiedene Karrierewege möglich: Berufspraxis und Spezialisierung, eine Aufstiegsfortbildung, zum Beispiel zum Geprüften Rechtsfachwirt oder zur Geprüften Rechtsfachwirtin, mehr Verantwortung in der Kanzlei oder unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Studium.
Die ReNo-Ausbildung kann also der Ausgangspunkt der beruflichen Entwicklung sein.
Was lernt man in der ReNo-Ausbildung?
ReNos lernen während ihrer Ausbildung, wie Recht im beruflichen Alltag praktisch umgesetzt wird. Dazu gehören unter anderem die Betreuung von Mandanten und Beteiligten, Büro- und Arbeitsorganisation, Aktenverwaltung und Dokumentation sowie Fristen- und Terminmanagement.
Je nach Ausbildungsberuf kommen weitere Fachgebiete hinzu, beispielsweise Zivilprozess und Zwangsvollstreckung, Vergütung und Kosten, Notariatsgeschäfte oder der elektronische Rechtsverkehr.
Die Ausbildung dauert regulär drei Jahre. Ihr besonderer Wert für die weitere Karriere liegt in der Verbindung von rechtlichem Fachwissen und praktischer Erfahrung: ReNos erleben unmittelbar, wie eine Kanzlei arbeitet und welche organisatorischen, rechtlichen und kommunikativen Anforderungen dort zusammenkommen.
Wer sich später weiterqualifiziert oder studiert, beginnt deshalb nicht bei null. Fachbegriffe, Arbeitsabläufe und typische Anforderungen des juristischen Berufsalltags sind bereits vertraut.
Welche Karrierewege gibt es nach der ReNo-Ausbildung?
Nach einer abgeschlossenen ReNo-Ausbildung gibt es nicht den einen vorgegebenen Karriereweg. Je nach persönlichen Interessen und beruflichen Zielen kommen insbesondere vier Richtungen infrage:
Berufspraxis und mehr Verantwortung: ReNos können ihre Aufgaben innerhalb einer Kanzlei oder eines Notariats schrittweise erweitern.
Fachliche Spezialisierung: Möglich sind beispielsweise Schwerpunkte in der Zwangsvollstreckung, im Kosten- und Gebührenrecht, in der Kanzleiorganisation oder in bestimmten Bereichen des Notariats.
Aufstiegsfortbildung: Eine wichtige Möglichkeit im anwaltlichen Bereich ist die Fortbildung zum Geprüften Rechtsfachwirt oder zur Geprüften Rechtsfachwirtin.
Studium: Abhängig von der Hochschulzugangsberechtigung und den jeweiligen Zulassungsregeln kann nach der Ausbildung auch ein Studium folgen.
Welche Variante passt, hängt weniger davon ab, welcher Weg vermeintlich „höher“ ist, sondern davon, welche Aufgaben langfristig interessant sind.
Wie wird man Rechtsfachwirt oder Rechtsfachwirtin?
Eine bekannte Aufstiegsmöglichkeit nach der ReNo-Ausbildung ist der anerkannte Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt beziehungsweise Geprüfte Rechtsfachwirtin.
Rechtsfachwirte können anspruchsvolle Aufgaben bei der Verwaltung, Organisation und Leitung einer Rechtsanwaltskanzlei übernehmen und qualifizierte Sachbearbeitung im anwaltlichen Aufgabenfeld leisten.
Zu den möglichen Aufgaben gehören beispielsweise:
- Organisation von Büroabläufen
- Personalwirtschaft und Personalführung
- Mandantenbetreuung
- Kosten- und Gebührenwesen
- Zwangsvollstreckungsangelegenheiten
- Rechnungswesen und betriebswirtschaftliche Aufgaben
Damit kann sich die berufliche Rolle deutlich verändern: Aus der Bearbeitung einzelner Vorgänge kann zunehmend Verantwortung für Abläufe und Organisation entstehen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Rechtsfachwirt-Prüfung?
Wer eine einschlägige Abschlussprüfung, beispielsweise als Rechtsanwaltsfachangestellte oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, erfolgreich absolviert hat, benötigt für die Zulassung zur schriftlichen Prüfung grundsätzlich mindestens zwei Jahre anschließende Berufspraxis.
Diese Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den entsprechenden Aufgaben in einer Rechtsanwaltskanzlei haben.
Vor einer konkreten Planung sollten Interessierte die aktuellen Voraussetzungen bei der zuständigen Stelle beziehungsweise Rechtsanwaltskammer prüfen.
Kann man sich nach der ReNo-Ausbildung spezialisieren?
Ja. Karriere bedeutet nicht automatisch Führungsverantwortung oder Studium. Auch die fachliche Spezialisierung kann ein attraktiver Karriereweg sein.
In einer Rechtsanwaltskanzlei können beispielsweise Zwangsvollstreckung, Kosten- und Gebührenrecht, Kanzleiorganisation oder bestimmte Mandatsbereiche zu Schwerpunkten werden. Im notariellen Bereich kommen weitere spezialisierte Tätigkeitsfelder hinzu.
Auch die Digitalisierung juristischer Arbeit schafft neue Aufgaben. Elektronische Akten, digitaler Rechtsverkehr, Dokumentenmanagement und automatisierte Arbeitsabläufe gehören zunehmend zum Kanzleialltag.
Wer juristisches Praxiswissen mit Organisations- und Digitalkompetenz verbindet, kann deshalb zusätzliche Verantwortung übernehmen.
Die entscheidende Karrierefrage muss also nicht lauten: „Wie komme ich möglichst schnell nach oben?“
Sie kann genauso gut lauten: „In welchem Bereich möchte ich richtig gut werden?“
Kann man nach einer ReNo-Ausbildung studieren?
Ja. Ein Studium kann nach einer ReNo-Ausbildung grundsätzlich möglich sein.
Wer Abitur oder Fachhochschulreife besitzt, kann sich entsprechend den jeweiligen Voraussetzungen für einen Studiengang bewerben. Abhängig vom Berufsziel können beispielsweise rechts-, wirtschafts- oder verwaltungsbezogene Studiengänge interessant sein.
Aber auch ein Studium ohne Abitur oder Fachhochschulreife kann möglich sein. Für beruflich Qualifizierte bestehen in Deutschland verschiedene Hochschulzugangswege.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung in Verbindung mit Berufserfahrung kann unter bestimmten Voraussetzungen einen fachgebundenen Hochschulzugang ermöglichen. Eine erfolgreich abgeschlossene berufliche Aufstiegsfortbildung, beispielsweise ein Fachwirt-Abschluss, kann darüber hinaus einen weitergehenden Hochschulzugang eröffnen.
Die konkreten Voraussetzungen unterscheiden sich allerdings nach Bundesland, Hochschule und teilweise nach Studiengang. Deshalb sollte der Hochschulzugang immer individuell bei der gewünschten Hochschule geprüft werden.
Wie kann ein Karriereweg nach der ReNo-Ausbildung aussehen?
Ein möglicher Weg ist beispielsweise:
ReNo-Ausbildung → Berufspraxis → Rechtsfachwirt/in → mehr Verantwortung in der Kanzlei
Ein anderer:
ReNo-Ausbildung → Berufspraxis → fachliche Spezialisierung
Oder:
ReNo-Ausbildung → Berufspraxis → Aufstiegsfortbildung → Studium
Diese Wege sind keine Vorgaben. Sie zeigen vielmehr, dass eine duale Ausbildung verschiedene weitere Entwicklungen ermöglichen kann.
Was ist besser: Rechtsfachwirt oder Studium?
Darauf gibt es keine allgemeingültige Antwort. Rechtsfachwirt und Studium verfolgen unterschiedliche Ziele.
Wer sich mit der praktischen Kanzleiarbeit identifiziert und dort anspruchsvollere Aufgaben oder mehr organisatorische Verantwortung übernehmen möchte, kann mit einer Aufstiegsfortbildung gut aufgestellt sein.
Wer sich intensiver mit Recht, Wirtschaft oder Verwaltung beschäftigen oder weitere Tätigkeitsfelder erschließen möchte, kann über ein Studium nachdenken.
Die Entscheidung muss auch nicht unmittelbar nach der Ausbildung fallen. Gerade einige Jahre Berufserfahrung können dabei helfen herauszufinden, welche Aufgaben liegen, welche Themen besonders interessieren und in welche Richtung die eigene Karriere gehen soll.
ReNo-Ausbildung: Ein Abschluss, viele Möglichkeiten
Mit 16, 18 oder 20 Jahren bereits genau zu wissen, wo man beruflich mit 30 stehen möchte, ist eine hohe Erwartung. Eine gute Ausbildung muss deshalb nicht den gesamten Karriereweg vorzeichnen.
Sie sollte ein Fundament schaffen, auf dem unterschiedliche Entwicklungen möglich sind.
Genau das kann die ReNo-Ausbildung leisten. Nach dem Abschluss kann der Weg zunächst in die Berufspraxis führen. Später können Spezialisierung, Aufstiegsfortbildung, mehr Verantwortung in der Kanzlei oder ein Studium folgen.
Die ReNo-Ausbildung ist deshalb nicht nur der Einstieg in einen Beruf. Sie kann der Ausgangspunkt für eine berufliche Entwicklung sein, deren nächsten Schritt man am ersten Ausbildungstag noch gar nicht kennen muss.
Hier berichtet eine ReNo-Auszubildende im Interview über ihren Arbeitsalltag.
Häufige Fragen zur Karriere nach der ReNo-Ausbildung
Was kann man nach einer ReNo-Ausbildung machen?
Nach der Ausbildung können ReNos zunächst Berufserfahrung sammeln, sich fachlich spezialisieren, mehr Verantwortung in einer Kanzlei oder einem Notariat übernehmen, eine Aufstiegsfortbildung absolvieren oder unter den jeweiligen Voraussetzungen ein Studium beginnen.
Welche Weiterbildung bietet sich nach der ReNo-Ausbildung an?
Im anwaltlichen Bereich ist die Fortbildung zum Geprüften Rechtsfachwirt beziehungsweise zur Geprüften Rechtsfachwirtin eine bekannte Aufstiegsmöglichkeit. Daneben kommen fachliche Weiterbildungen und Spezialisierungen infrage.
Wie lange dauert die ReNo-Ausbildung?
Die staatlich anerkannte Berufsausbildung dauert regulär drei Jahre.
Wie viel Berufserfahrung braucht man für den Rechtsfachwirt?
Nach einer erfolgreich abgeschlossenen einschlägigen Ausbildung sind für die Zulassung zur schriftlichen Rechtsfachwirt-Prüfung grundsätzlich mindestens zwei Jahre anschliessende einschlägige Berufspraxis erforderlich.
Kann man nach einer ReNo-Ausbildung ohne Abitur studieren?
Grundsätzlich ja. Für beruflich Qualifizierte gibt es Hochschulzugangswege ohne klassische schulische Hochschulzugangsberechtigung. Welche Voraussetzungen gelten, hängt unter anderem vom Bundesland, der beruflichen Qualifikation, der Hochschule und dem gewünschten Studiengang ab.
Ist ein Rechtsfachwirt einem Studium gleichzusetzen?
Nein. Eine berufliche Aufstiegsfortbildung und ein Hochschulstudium sind unterschiedliche Bildungswege mit unterschiedlichen Lernzielen und beruflichen Perspektiven. Welcher Weg besser passt, hängt vom individuellen Karriereziel ab.